Zur Umsetzung städtebaulicher Zielsetzungen bietet das Baugesetzbuch die Möglichkeit, Sanierungsgebiete auszuweisen, um so von den finanziellen Möglichkeiten der Städtebauförderung Gebrauch zu machen.

Durch die Unterstützung des Bundes und des Landes sind grundlegende und richtungsweisende Veränderungen möglich, die ohne diese Mittel nicht realisiert werden könnten. So werden zum Beispiel die Neugestaltung eines Platzes, die Modernisierung eines stadtbildprägenden Gebäudes oder der Grunderwerb gefördert, wenn es den Sanierungszielen dient.

Wie entsteht ein Sanierungsgebiet?

Am Anfang eines Sanierungsgebiets stehen stadtgestalterische Konzepte, aus denen immer konkreter werdende Alternativen entwickelt werden und schließlich ein endgültiger Rahmenplan hervorgeht. Diese Neuordnungskonzeption bildet die richtungsweisende, vom Gemeinderat beschlossene Grundlage. An ihr orientiert sich der Bebauungsplan, der dann als Satzung eine rechtlich verbindliche Grundlage darstellt. Alle nachfolgenden Maßnahmen wie zum Beispiel der Erwerb und die Neuordnung von Grundstücken, neue Wege- und Erschließungssysteme und die Ausweisung von Freiflächen orientieren sich dann an diesen Plänen.

Je nach Fallkonstellation können zu einem sehr frühen Zeitpunkt bereits Bürgerbeteiligungsverfahren beginnen, die Interessierten und Betroffenen die Möglichkeit geben, aktiv das Stadtbild mitzugestalten.

Tag der Städtebauförderung

Der Tag der Städtebauförderung ist seit 2015 eine jährlich wiederkehrende Aktion in vielen Städten und Gemeinden. Der bundesweite Aktionstag ist eine gemeinsame Initiative von Bund, Ländern, Deutschem Städtetag und Deutschem Städte- und Gemeindebund.

Die Sanierungsgebiete in Singen im Überblick

Sanierungsgebiet „Östliche Innenstadt“

Herz-Jesu-Platz in Singen
Herz-Jesu-Platz in Singen

Das Sanierungsgebiet „Östliche Innenstadt“ wurde vom Gemeinderat der Stadt Singen erstmals am 29. Juli 2009 als förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet beschlossen.

Daraufhin erfolgte eine Erweiterung am 28. Dezember 2011, eine Teilentlassung am 6. August 2014, sowie weitere Erweiterungen am 20. April 2016, am 12. Juli 2017 sowie am 14. Oktober 2020.

Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt.

Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge finden Anwendung.

Die Satzung kann mit der Begründung und den zugehörigen Planunterlagen beim Fachbereich Bauen, Abteilung Stadtplanung, Rathaus, Hohgarten 2, 1. OG, Flur, Zimmer 103-105, 141 -144, 78224 Singen, von jedermann während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden. Dabei wird auch Auskunft über den Inhalt erteilt.

Förmliche Festlegung vom Juli 2009

Erweiterung Flst. 71 vom 28.12.2011

Aufhebung Teilbereich (Cano Gelände) vom 06.08.2014

Erweiterung Teilbereich (Moosgrund) vom 20.04.2016

Erweiterung Hegaustraße 42,44 vom 12.07.2017

Erweiterung Parkhaus 14.10.2020

Sanierungsgebiet „Scheffelareal“

Scheffelareal in Singen
Scheffelareal in Singen

Der Gemeinderat der Stadt Singen hat in öffentlicher Sitzung am 24. Juli 2014 gemäß § 142 Baugesetzbuch (BauGB) die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets "Scheffelareal" als Satzung beschlossen.

Das Sanierungsgebiet „Scheffelareal“ wird im Norden begrenzt durch die Hegaustraße, im Osten durch die Scheffelstraße, im Süden durch die Bahnhofstraße und im Westen durch die Hauptstraße. Die exakten Grenzen des Sanierungsgebiets sind dem abgebildeten Übersichtsplan zu entnehmen.

Die Sanierungsmaßnahme wird im umfassenden Verfahren durchgeführt. Die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB finden Anwendung.

Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge finden Anwendung.

Die Satzung kann mit der Begründung und den zugehörigen Planunterlagen beim Fachbereich Bauen, Abteilung Stadtplanung, Rathaus, Hohgarten 2, 1. OG, Flur, Zimmer 103-105, 141 -144, 78224 Singen, von jedermann während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden. Dabei wird auch Auskunft über den Inhalt erteilt.

Informationen zum Download

Sanierungsgebiet „Kunsthallenareal“

Der Gemeinderat der Stadt Singen hat am 21. Dezember 2010 die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets "Kunsthallenareal" als Satzung beschlossen.

Informationen zum Download

Abgeschlossene Sanierungsgebiete

Kontakt

Tilo Brügel
Rathaus
Raum 105
Hohgarten 2
78224 Singen (Hohentwiel)

Ina Kleer
Rathaus
Raum 143
Hohgarten 2
78224 Singen (Hohentwiel)