Wahlberechtigte, die wegen einer Mobilitätsbeeinträchtigung oder Behinderung nicht in der Lage sind, ihr Wahllokal aufzusuchen, werden gebeten, bis Freitag, 7. Juni 2024, 18.00 Uhr, beim Wahlamt der Stadtverwaltung Singen (Hohgarten 2, 78224 Singen) einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen zu beantragen. Mit dem Wahlschein können Wahlberechtigte in einem rollstuhlgerechten Wahlraum wählen oder Briefwahl ausüben.
Ob der Wahlraum rollstuhlgerecht ist, kann man auch der Wahlbenachrichtigung entnehmen.
Tasthilfe für sehbehinderte und blinde Wähler/innen
Die Stimmzettel sind als Tasthilfe für sehbehinderte und blinde Wähler/innen in der rechten oberen Ecke mit einer Lochung versehen. Dadurch sind die Vorderseite und die Ausrichtung der Stimmzettel erkennbar. Für die Fertigung der zulässigen Stimmzettelschablonen sowie für die Aufklärung und Information der Blinden und Sehbehinderten sind ausschließlich die Blindenorganisationen verantwortlich.