Kfz-Verkehr
Singen grenzt unmittelbar an das Hoheitsgebiet der Schweiz - und liegt dabei doch sehr zentral. Hier kreuzen sich Verkehrsachsen von regionaler, nationaler und internationaler Bedeutung.
Für die Unterhaltung der Autobahnen auf Singener Gemarkung (A 81, A 98) ist das Regierungspräsidium Freiburg (Abteilung 4 - Straßenwesen und Verkehr) zuständig. Die Bundesstraßen (B 33, B 34, B 314) sowie die Landes- und Kreisstraßen einschließlich ihrer Brücken und Ampeln werden vom Landratsamt Konstanz (Amt für Nahverkehr und Straßen) betreut.
Die Schaffhauser Straße, Freiheitstraße und Ekkehardstraße bilden inklusive ihrer Lichtsignalanlagen den innerstädtischen Teilabschnitt der B 34.
Für den Bau und die Unterhaltung der rund 225 km Gemeindestraßen mitsamt deren Ampeln und Brücken ist die Abteilung Straßenbau der Stadt Singen verantwortlich. Sie arbeitet dabei eng mit der Abteilung Sicherheit & Ordnung (Untere Straßenverkehrsbehörde), der Abteilung Technische Dienste und der Polizeidirektion Konstanz (Sachbereich Verkehr) zusammen.
Die wichtigste Grundlage für Verkehrsplanungen ist der Generalverkehrsplan 2025 (GVP).
Generalverkehrsplan
Die wichtigste Entscheidungsgrundlage zum zukünftigen städtischen Verkehrssystem ist der Generalverkehrsplan (GVP).
Der Generalverkehrsplan 2030 liefert zunächst die Grundlagendaten für die Planungen zum zukünftigen Verkehrssystem der Stadt. Dieser sogenannte Analysefall beschreibt die Verkehrsverhältnisse zum Zeitpunkt der Datenerfassung im Jahr 2015. Darauf aufbauend wurden, in einem zweiten Schritt, für den Zielhorizont 2030 Prognosefälle definiert und berechnet: sie beschreiben die Verhältnisse im Straßennetz im Jahr 2030 unter bestimmten Annahmen. Solche Annahmen können z.B. sein, dass bestimmte Straßen neu hinzugekommen sind oder aber heute bestehende Straßen nicht mehr dem Verkehr zur Verfügung stehen.