E-Scooter

Seit April 2024 läuft in Singen eine einjährige Testphase mit 100 E-Scootern des Anbieters ZEUS, die im Stadtgebiet zur Miete bereitstehen.

E-Scooter sind Elektro-Tretroller, die von einem Elektromotor angetrieben werden. Gerade auf kurzen Strecken und in Verbindung mit Bus und Bahn können sie eine Alternative zum Auto darstellen und so einen Beitrag für einen klimaverträglichen Stadtverkehr leisten. Gegenseitige Rücksichtsnahme im Verkehr ist unerlässlich.

Wichtige Informationen zur Ausleihe und Nutzung

Wie kann man einen E-Scooter ausleihen?

Vor der ersten Fahrt ist es erforderlich, die App „ZEUS Deutschland“ aus dem Apple App Store oder Google Play Store herunterzuladen und sich zu registrieren. Nach erfolgreicher Anmeldung kann der nächste verfügbare E-Scooter über die App gefunden und die Fahrt per QR-Code am Fahrzeug gestartet werden.

Wer darf einen E-Scooter ausleihen und fahren?

Das Mindestalter für die Ausleihe eines E-Scooters von ZEUS in Singen beträgt 18 Jahre.

Welche Regeln gelten beim Fahren eines E-Scooters?

Um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, sind klare Regeln für die Nutzung von E-Scootern unerlässlich. Nachfolgend sind die wichtigsten Richtlinien aufgeführt, die E-Scooter-Fahrer beachten müssen:

  • Nutzung von Radwegen und Fahrradstraßen: E-Scooter sollen vorrangig auf Radwegen, Radfahrstreifen oder Fahrradstraßen fahren. Sind diese nicht vorhanden, muss die reguläre Fahrbahn benutzt werden. Das Fahren auf Gehwegen, in Fußgängerzonen oder entgegen der Fahrtrichtung in Einbahnstraßen ist verboten. Dies gilt auch für Wege mit dem Zusatzzeichen "Radfahrer frei".
  • Einhaltung der Promillegrenzen: Für Fahrer von E-Scootern gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer. Bei einem Alkoholgehalt zwischen 0,5 und 1,09 Promille liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die in der Regel mit 500 Euro Bußgeld, einem Monat Fahrverbot und 2 Punkten in Flensburg geahndet wird. Ein Alkoholgehalt von mehr als 1,1 Promille stellt eine Straftat dar. Eine Null-Promille-Regelung gilt für Fahrer unter 21 Jahren und Fahranfänger in der Probezeit.
  • Ein-Personen-Nutzung: Grundsätzlich darf nur eine Person auf einem E-Scooter fahren. Weitere Personen dürfen nicht mitgenommen werden.

Wie viel kostet die Leihe eines E-Scooters?

Für die Nutzung eines E-Scooters wird ein fester Betrag pro Minute berechnet. Zusätzlich fällt vor jeder Fahrt eine Freischaltgebühr an. Für Vielfahrer gibt es spezielle Spartarife und Vergünstigungen. 

Was bedeuten die Zonen in der App?

Übersichtskarte Fahr- und Verbotszonen Innenstadt
Übersichtskarte Fahr- und Verbotszonen Innenstadt
  • Parkverbotszone (rote Zone): Hier ist das Beenden der Fahrt nicht möglich. Beispiele: Hegau-Bodensee-Klinikum Singen, Stadtgarten, Bahnhof.
  • Fahrverbotszone (schwarze Zone): In dieser Zone ist das Fahren und Parken nicht erlaubt. Die E-Scooter sind in dieser Zone deaktiviert. Um das Fahrzeug wieder zu aktivieren, muss die Zone verlassen werden. Beispiele: Fußgängerzonen August-Ruf-Straße und Scheffelstraße.
  • Bonus Zone (lila Zone): Das Abstellen der E-Scooter in dieser Zone wird ausdrücklich empfohlen und mit einem Rabatt belohnt. Beispiele: Rathaus, Erzbergerstraße (GALERIA Singen).

Die Zonen können nach dem Nutzungsverhalten der Fahrer angepasst werden. Dies ermöglicht eine optimierte und sichere Nutzung der E-Scooter in verschiedenen Bereichen der Stadt. Die aktuelle Karte mit den Zonen ist in der App verfügbar.

Wo kann man einen E-Scooter parken?

In der App werden die ausgewiesenen Parkflächen angezeigt. Dabei ist zu beachten, dass das Abstellen von E-Scootern in Fußgängerzonen, öffentlichen Parkanlagen, Straßenbegleitgrün, an Zugängen zu Bahnhöfen und öffentlichen Verkehrsmitteln sowie auf öffentlichen Fahrradabstellplätzen nicht erlaubt ist und eine Gehwegbreite von mindestens 1,5 Metern frei bleiben muss.

Blindenleitsysteme, Gehwege, Radwege, Einfahrten oder Durchgänge dürfen nicht blockiert werden. 

Dürfen verkehrsbehindernd abgestellte E-Scooter selbst umgestellt werden?

Abgestellte E-Scooter werden von ZEUS automatisch an bestimmte Positionen zurückgeführt, um eine optimale Verteilung im Stadtgebiet zu gewährleisten. Hilfsbereite Bürger können jedoch unterstützend eingreifen und dabei helfen, verkehrsbehindernd abgestellte E-Scooter an ihre vorgesehenen Plätze zu bringen (Hinweis: Es ertönt ein kurzer Warnton.).

Kontakt

Bei Fragen oder zur Meldung von Verstößen oder falsch abgestellten E-Scootern kann der Anbieter ZEUS direkt kontaktiert werden.

ZEUS Scooters GmbH