Wenn Sie Wohnraum anbieten möchten, wenden Sie sich bitte an anlaufstelle@singen.de oder nehmen Sie telefonisch Kontakt unter +49 7731 85-549 auf. Bitte geben Sie an, wo sich die Wohnung befindet, wie viele Menschen darin unterkommen können, wie lange die Unterkunft zur Verfügung steht, wie sie ausgestattet ist etc. – Vergessen sie nicht, Ihren Namen, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Anschrift anzugeben. Bei Bedarf melden wir uns bei Ihnen.
Außerdem können Sie über das folgende Online-Formular Ihr Wohnungsangebot an die Stadtverwaltung Singen übermitteln:
Für ein Zimmer oder eine Wohnung können Sie Miete erhalten, wenn Sie einen Mietvertrag oder Untermietvertrag mit den Geflüchteten schließen, der die Mietobergrenzen nicht überschreitet.
Schutzsuchende aus der Ukraine haben seit dem 01.06.2022 Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Die Zuständigkeit dafür liegt beim Jobcenter. Das Jobcenter kann auch Mietkosten bis zu einer bestimmten Grenze übernehmen. Ob und in welcher Höhe Mietkosten übernommen werden, sollte vorab mit dem Jobcenter des Landkreises Konstanz geklärt werden. Weitere Informationen finden Sie hier: www.jobcenter-kn.de