Personen, die obdachlos geworden sind, haben das Recht, sich bei uns als obdachlos zu melden und eine Unterkunft zu beantragen. Nicht immer ist sofort geeigneter Wohnraum vorhanden, der dauerhaft zur Verfügung gestellt werden kann. Daher kann es notwendig werden, obdachlos gewordene Personen in einer Obdachlosenunterkunft unterzubringen.

Eine Obdachlosenunterkunft ist eine vorübergehende Notunterkunft. Während dieses Zeitraums ist der Obdachlose verpflichtet, sich eine neue Wohnung zu suchen.

Kontakt

Ortspolizeibehörde
Hohgarten 2
78224 Singen (Hohentwiel)

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit

Arbeitstag (Mo - Fr)
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch
14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Herr T. Pöppel
Hohgarten 2
78224 Singen (Hohentwiel)
Telefon +49 7731 85-620
Gebäude Rathaus
Raum 208
Frau A. Renner
Hohgarten 2
78224 Singen (Hohentwiel)
Telefon +49 7731 85-627
Gebäude Rathaus
Raum 208
Frau M. Werkmeister
Hohgarten 2
78224 Singen (Hohentwiel)
Telefon +49 7731 85-625
Gebäude Rathaus
Raum 207