FAQ zur Kinderbetreuungsplatzvergabe

Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Anmeldung und Betreuung von Kindern in Singen.

Wenn Ihre Frage hier nicht beantwortet wird, können Sie sich gerne telefonisch, per E-Mail oder persönlich an die zuständigen Ansprechpartnerinnen wenden.

Anmeldung und Betreuungsvormerkung für Kita-Plätze in „Little Bird“

Ich möchte mein Kind für einen Kita-Platz in Singen anmelden. Was muss ich tun?

Das Online-Portal „Little Bird“ unterstützt Sie bei der Suche nach Kinderbetreuungsplätzen in Singen. Dort erhalten Sie einen Überblick über alle verfügbaren Betreuungsangebote und können Kindertageseinrichtungen (Kitas) nach Standort, Öffnungszeiten oder Träger filtern. 

Anschließend haben Sie die Möglichkeit, für bis zu fünf Kitas eine Betreuungsanfrage zu stellen. Ihre Anfrage wird direkt weiterbearbeitet. Die Vergabe der Kitaplätze für alle Einrichtungen in Singen erfolgt zentral über die Stadtverwaltung, Abteilung Kindertagesbetreuung.

Wie funktioniert die Suche im Online-Portal „Little Bird“?

Gehen Sie auf das Online-Portal „Little Bird“

Tragen Sie das Geburtsdatum Ihres Kindes und den gewünschten Betreuungsbeginn ein. Die Stadt Singen (Hohentwiel) ist dabei bereits automatisch vorausgewählt.

Tragen Sie das Geburtsdatum Ihres Kindes und den gewünschten Betreuungsbeginn ein. Die Stadt Singen (Hohentwiel) ist dabei bereits automatisch vorausgewählt.
Geburtsdatum und Betreuungsbeginn eintragen.

Im nächsten Schritt können Sie die gewünschten Filter einstellen.

Im nächsten Schritt können Sie die gewünschten Filter einstellen.
Gewünschten Filter einstellen.

Sie können die Suche weiter anpassen, indem Sie Kriterien wie Betreuungszeiten, Träger der Kitas oder weitere Optionen auswählen.

Sie können die Suche weiter anpassen, indem Sie Kriterien wie Betreuungszeiten, Träger der Kitas oder weitere Optionen auswählen.
Die Suche kann durch Auswahl von Kriterien weiter angepasst werden.

Klicken Sie auf „Betreuung suchen“, um die Ergebnisse anzuzeigen.

Sie erhalten eine Liste der passenden Kitas und können bei der gewünschten Einrichtung auf „Betreuungsanfrage stellen“ klicken.

Sie können sich mit Ihren bestehenden Zugangsdaten einloggen oder sich neu im Online-Portal „Little Bird“ registrieren.

Für die Nutzung des Portals ist eine Registrierung mit Ihrer E-Mail-Adresse erforderlich. Tragen Sie Ihre persönlichen Daten ein und bestätigen Sie anschließend den Aktivierungs-Link, den Sie per E-Mail erhalten.

Nach der Anmeldung im Portal können Sie Ihr Kind bei bis zu fünf Kitas Ihrer Wahl online anmelden. Füllen Sie dazu den bereitgestellten Fragebogen aus.

Sie erhalten eine Bestätigung, dass Ihre Betreuungsanfrage eingegangen ist. Die Abteilung Kindertagesbetreuung der Stadt Singen prüft die Anfrage und bestätigt den Eingang zeitnah.

Eine Aufnahme während des laufenden Kindergartenjahres ist abhängig von den verfügbaren Kapazitäten der jeweiligen Kita.

Ich habe mehrere Kinder/Zwillinge – wie lege ich eine Betreuungsanfrage an?

Für jedes Kind muss die Vormerkung separat über das Online-Portal „Little Bird“ vorgenommen werden.

Ich benötige Hilfe bei der Anmeldung im Online-Portal „Little Bird“.

Wenn Sie bei der Nutzung des Online-Portal „Little Bird“ Unterstützung benötigen, können Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail an die Abteilung Kindertagesbetreuung (Elternberatung) wenden:

Alternativ haben Sie die Möglichkeit, unsere offene Sprechstunde zu besuchen. Dort erklären wir Ihnen die Betreuungsanfrage auch in Papierform.

Die offene Sprechstunde findet dienstags und donnerstags von 08:30 bis 12:00 Uhr in Zimmer 226 des Rathauses statt. Sie benötigen keinen Termin – die Beratung erfolgt der Reihe nach.

Kann ich die Kita-Plätze frei auswählen?

Ja, Sie können für Ihr Kind Betreuungsvormerkungen in den Kitas anlegen, in denen es betreut werden soll. Die Platzvergabe erfolgt zentral durch die Abteilung Kindertagesbetreuung auf einen von Ihnen ausgewählten Kita-Platz. Wenn Sie alle Kitas in Singen auswählen, kann Ihnen ein Platz in jeder Einrichtung angeboten werden.

Vergabe der Kita-Plätze

Wann startet die Platzvergabe in Singen und wann melde ich mein Kind an?

Die Vergabe der Kitaplätze für das neue Kindergartenjahr beginnt mit Stichtag zum 31. Januar. Das Kita-Jahr läuft von September bis August des folgenden Jahres, und es werden die für das kommende Jahr verfügbaren Plätze vergeben. Während des laufenden Kita-Jahres können nur noch freie Restplätze vergeben werden.

Sie können Ihr Kind ab Geburt für einen Betreuungsplatz anmelden. Die Suche ist maximal 36 Monate im Voraus möglich.

Familien, die zu einem späteren Zeitpunkt nach Singen ziehen, können ebenfalls eine Betreuungsanfrage stellen. Dafür muss durch Miet- oder Kaufvertrag nachgewiesen werden, dass und ab wann das Kind in Singen wohnen wird. Eine verbindliche Zusage für einen Kita-Platz erfolgt erst, wenn der Zuzug tatsächlich stattgefunden hat.

Wie werden die Betreuungsplätze in Singen vergeben?

Sie erhalten einen Kita-Platz in den von Ihnen ausgewählten Einrichtungen. Je mehr Vormerkungen Sie gemacht haben, desto größer ist die Chance, einen Platz zu bekommen.

Die Vergabe der Plätze erfolgt nach einem Punktesystem: Die Kinder auf der Warteliste mit den meisten Punkten erhalten zuerst einen Platz. Vorschulkinder haben dabei grundsätzlich Vorrang. Geschwisterkinder werden gleichrangig mit den Fünfjährigen auf der Warteliste berücksichtigt.

Ein Ganztages- und Krippenplatz wird vorrangig Kindern angeboten, deren Eltern berufstätig sind. Als berufstätig gilt auch, wenn Sie Schule, Ausbildung, Sprachkurs oder Eingliederung in Arbeit besuchen oder Angehörige pflegen.

Ortsteile

Die Plätze in den Kitas in den einzelnen Ortsteilen werden zunächst an Kinder vergeben, die ihren ersten Wohnsitz in dem jeweiligen Ortsteil haben. Freie Plätze werden anschließend vorrangig an Kinder aus der direkten Nachbarschaft vergeben.

Alle Kita-Plätze in Singen werden zentral von der Abteilung Kindertagesbetreuung vergeben. Die einzige Ausnahme ist das Montessori Kinderhaus Sinnesreich, das seine Plätze selbst vergibt.

Da in Singen viele Familien einen Kita-Platz benötigen, hat die Stadtverwaltung gemeinsam mit den Kita-Trägern und dem Gemeinderat Richtlinien der Platzvergabe (PDF) festgelegt. Diese sorgen für eine faire und transparente Vergabe der Betreuungsplätze.

Kindertagespflege

Alternativ können Sie sich gerne bei der Kindertagespflege melden und nach einem Platz in der Tagespflege fragen.

Die Stadt Singen fördert Kindertagespflegepersonen, die in Singen Betreuungsplätze für Singener Kinder anbieten. Informationen erhalten Kindertagespflegepersonen bei der Kindertagespflege Landkreis Konstanz e.V.

Wie werde ich über einen Kita-Platz informiert?

Sobald Ihrem Kind ein Platz in einer Kita zugeteilt wurde, nimmt die Kita Kontakt zu Ihnen auf und lädt Sie zu einem Kennenlernen ein. Anschließend erhalten Sie ein Platzangebot, das Sie innerhalb von zwei Wochen annehmen oder ablehnen können. Die Vertragsunterlagen bekommen Sie direkt von der Kita.

Wenn Sie ein Platzangebot ablehnen, wird Ihr Kind erneut auf die Warteliste der anderen von Ihnen ausgewählten Kitas gesetzt. Bitte teilen Sie die Ablehnung unbedingt dem Kindergarten mit.

Sobald wieder ein Betreuungsplatz frei wird und Ihr Kind laut Vergaberichtlinien an der Reihe ist, werden Sie von der Kita benachrichtigt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei Krippenkinder bis 3 Jahre und Ganztagesplätzen ab 7,5 Stunden pro Tag

  • Arbeitgeberbescheinigung (PDF) über die berufliche Tätigkeit von beiden Sorgeberechtigten
    • Die Arbeitgeberbescheinigung über die berufliche Tätigkeit beider sorgeberechtigter Eltern kann auch vorgelegt werden, wenn die Eltern folgende Tätigkeiten ausüben: Schulbesuch, Ausbildung, Deutschkurs, Maßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt oder die Pflege von Angehörigen.
  • Nachweis des Zuzugs, falls Sie noch nicht in Singen wohnen: Bitte legen Sie eine Kopie des Miet- oder Kaufvertrags bei, aus der hervorgeht, ab wann das Kind in Singen wohnen wird.
  • Bei Alleinerziehenden: Nachweis über das alleinige Sorgerecht vom Jugendamt oder Gericht

Betreuung bei Zu- und Wegzug

Ich wohne nicht in Singen. Kann ich trotzdem einen Betreuungsplatz bekommen?

Grundsätzlich können auch Familien ohne Wohnsitz in Singen eine Betreuungsanfrage stellen.

Bitte beachten Sie jedoch, dass Kinder ohne Singener Wohnsitz nur in begründeten Ausnahmefällen aufgenommen werden. Dazu zählen insbesondere:

  • Kinder pädagogischer Mitarbeiter
  • Aufnahmewunsch aufgrund eines besonderen pädagogischen Konzeptes und Unterstützung des Trägervereins z.B. Waldkindergarten, Naturkindergarten, Waldorfkindergarten oder Montessori Kinderhaus

Weitere Informationen finden Sie in den Richtlinien der Platzvergabe (PDF).

Ich möchte nach Singen ziehen – wie finde ich einen Betreuungsplatz?

Familien, die künftig nach Singen ziehen, können bereits im Voraus eine Betreuungsanfrage stellen. Bitte beachten Sie:

  • Nachweis des Zuzugs: Für die Berücksichtigung benötigen wir einen Miet- oder Kaufvertrag, aus dem hervorgeht, dass und ab wann Ihr Kind in Singen wohnen wird.
  • Platzvergabe: Eine verbindliche Zusage für einen Betreuungsplatz ist erst möglich, wenn der tatsächliche Zuzug erfolgt ist.
  • Priorität im letzten Kindergartenjahr: Kinder, die neu nach Singen ziehen und sich im letzten Kindergartenjahr befinden, werden prioritär aufgenommen, sobald ein Platz frei wird.

Ich ziehe aus Singen weg – was muss ich tun?

Wenn Sie aus Singen wegziehen, dann erlischt Ihr Anspruch auf einen Kita-Platz.

Bitte beachten Sie folgende Schritte, wenn Sie aus Singen wegziehen:

  • Kündigung des Betreuungsvertrags: Informieren Sie die Kita-Leitung rechtzeitig und reichen Sie die Kündigung fristgerecht ein.
  • Neue Betreuung organisieren: Kümmern Sie sich frühzeitig um einen Betreuungsplatz in Ihrer neuen Wohnortgemeinde.

Kein Kita-Platz erhalten

Ich habe keinen Kita-Platz erhalten. Wie geht es nun weiter?

Wenn Ihrem Kind kein Betreuungsplatz zugewiesen werden konnte, erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail oder Brief. Ihre Betreuungsanfrage wird anschließend auf die Warteliste gesetzt und bleibt dort bestehen, bis ein Platz angeboten werden kann.

Was Sie jetzt tun können:

  • Weitere Kitas erfassen: Prüfen Sie, ob es noch weitere Einrichtungen gibt, die für Ihr Kind in Frage kommen. Über unser Online-Portal „Little Bird“ können Sie zusätzliche Kitas nacherfassen. Je mehr Einrichtungen Sie angeben, desto größer sind die Chancen auf einen Platz im laufenden Kita-Jahr.
  • Warten auf ein Nachrücken: Sobald ein passender Betreuungsplatz frei wird, erhalten Sie automatisch eine Nachricht. Plätze können jedoch nur vergeben werden, wenn tatsächlich Kapazitäten frei sind. Erfahrungsgemäß erhalten im Nachrückverfahren noch einige Kinder einen Platz.
  • Alternative Kindertagespflege: Als Alternative zur Betreuung in der Kita, können Sie eine Betreuung in der Kindertagespflege anfragen. 

Aktuell ist die Platzsituation insbesondere für Kinder ab 3 Jahren sehr angespannt, da in Singen viele Familien einen Kindergartenplatz suchen.

Ich benötige eine Bescheinigung, dass ich keinen Kita-Platz erhalten habe.

Wenn Sie eine Bescheinigung für den Tagespflegeverein oder Ihren Arbeitgeber benötigen, dass für Ihr Kind derzeit kein Kita-Platz verfügbar ist, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf (kita-platzvergabe@singen.de). Wir stellen Ihnen dann die Bescheinigung aus.

Sollten Sie einen offiziellen Ablehnungsbescheid benötigen, um Rechtsmittel wegen des nicht gewährten Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz in Singen einzulegen, wenden Sie sich bitte direkt an das Kreisjugendamt (jugendamt@lrakn.de).

Wechsel und Übergänge in der Betreuung

Übergang von Krippe zu Kita

In Krippen, die ausschließlich Betreuung bis zum dritten Lebensjahr anbieten (aktuell die AWO Villa Kunterbunt und die Caritas Krippe Wunderfitz), sollten Sie für die Zeit ab drei Jahren eigenständig eine Betreuungsanfrage über das Online-Portal „Little Bird“ stellen.

Die Krippen unterstützen Sie bei der Suche nach einer passenden Anschlussbetreuung in den Kitas des jeweiligen Trägers.

Wir möchten die Kita wechseln

Ein Wechsel in eine andere Kita innerhalb derselben Altersgruppe ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Wenn Sie einen Wechsel wünschen, stellen Sie bitte eine Betreuungsanfrage im Online-Portal „Little Bird“ und markieren Sie diese als Wechselwunsch.

Ein Wechsel kann nur erfolgen, wenn kein anderes Kind ohne bestehenden Betreuungsplatz Anspruch auf diesen Platz hat. Dies wird durch die Stadtverwaltung geprüft.

Förder- und Unterstützungsangebote

Gibt es eine Frühförder-Stelle?

Die interdisziplinäre Frühförderung unterstützt Familien mit Kindern, die Entwicklungsverzögerungen haben, eine Behinderung aufweisen oder von einer Behinderung bedroht sind. Sie bietet Beratung für Eltern sowie Förderung für das Kind und kann den Übergang in eine Kindertagesstätte begleiten.

Die Angebote der Beratungs- und Frühförderstellen sind für Eltern in der Regel kostenfrei.

Gibt es sonderpädagogische Einrichtungen?

Kinder mit körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen, deren Bedürfnisse in einer regulären Kindertagesstätte nicht vollständig abgedeckt werden können, können eine sonderpädagogische Einrichtung besuchen.

Schulkindergärten unterliegen der Zuständigkeit der staatlichen Schulbehörde. Bei Interesse wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Einrichtung.

Betreuungsangebote & Betreuungszeiten

Welche Betreuungsformen gibt es in Singen?

Spielgruppen

Spielgruppen sind Angebote für Kinder unter drei Jahren an einem oder wenigen Tagen in der Woche für einige Stunden am Vormittag.

Kindertagespflege

Bei der Kindertagespflege wird ein Kind in kleinen Gruppen in einem familiären Umfeld betreut. Diese Betreuungsform ist individuell und flexibel und richtet sich an Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren.

Kindertagespflege kann entweder als Ergänzung oder als Alternative zur Betreuung in einer Kindertagesstätte genutzt werden.

Krippe/Kleinkindbetreuung

In der Krippe bzw. Kleinkindbetreuung werden Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren betreut. Die Betreuung erfolgt in kleinen Gruppen. Die Anmeldung erfolgt über das Online-Portal „Little Bird“.

Kindergarten

Im Kindergarten werden Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt betreut. Die Anmeldung erfolgt über das Online-Portal „Little Bird“.

Auf folgender Seite finden Sie eine Übersicht aller Kindertageseinrichtungen in Singen.

Welche Betreuungszeiten gibt es in Singen?

Abkürzung Betreuungsform Dauer / Zeiten Mittagessen
HT Halbtagsgruppe max. 5 Stunden pro Tag, Vormittag nicht angeboten
RG Regelgruppe 30 Stunden pro Woche, mit Unterbrechung über Mittag nicht angeboten
Verlängerte Öffnungszeiten 6–7 Stunden pro Tag, bis max. 14:00 Uhr angeboten (Krippenkinder: verpflichtend)
GT Ganztags ab 7,5 Stunden pro Tag, länger als 14:00 Uhr angeboten

Auf folgender Seite finden Sie eine Übersicht aller Kindertageseinrichtungen in Singen.

Kontakt und Hilfe

Elternsprechstunde und Little Bird

Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne telefonisch, per E-Mail oder persönlich in der offenen Sprechstunde an uns wenden.

Die offene Sprechstunde findet dienstags und donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr statt. Sie können ohne vorherige Terminvereinbarung kommen; die Anliegen werden nach der Reihe bearbeitet.

Linda Schwalger
Rathaus
Raum 226
Hohgarten 2
78224 Singen (Hohentwiel)
Offene Sprechstunde: Dienstag und Donnerstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Kostenübernahme-Bescheide & BuT-Gutscheine

Wenn Sie Ihre BuT-Gutscheine abgeben möchten oder Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte direkt an:

Julia Heinrichs
Rathaus
Raum 225
Hohgarten 2
78224 Singen (Hohentwiel)
Offene Sprechstunde: Montag, Mittwoch, Freitag von 08:30 Uhr bis 14:30 Uhr