Förderprogramm „Wohnimpuls“
Mit dem Förderprogramm „Wohnimpuls“ unterstützt die Stadt Singen Eigentümerinnen und Eigentümer dabei, ungenutzten Wohnraum in bestehenden Gebäuden besser zu nutzen oder zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Ziel ist es, vor allem in älteren Einfamilienhausgebieten Möglichkeiten aufzuzeigen, wie durch Teilung oder Umbau von Bestandsgebäuden neue Wohneinheiten entstehen können.
Solche Maßnahmen schaffen nicht nur neuen Wohnraum, sondern bringen auch Vorteile für Eigentümerinnen und Eigentümer:
- Zusätzliche Mieteinnahmen
- Entlastung bei Gartenpflege und Instandhaltung
- Mehr soziale Kontakte und weniger Einsamkeit
- Altersgerecht umbauen/ Barrierefreiheit
- Mit energetischer Sanierung kombinierbar
Vor diesem Hintergrund wurde auf Grundlage der Landesförderung Wohnraumoffensive Baden-Württemberg das städtische Förderprogramm „Wohnimpuls“ entwickelt.
Rahmenbedingungen der Förderung
Förderung
- Fördergegenstand: Zuschuss zur Beratung durch eine Architektin oder einen Architekten
- Förderhöhe: Einmaliger Zuschuss von 500 Euro
- Förderzeitraum: 01. Oktober 2025 bis 31. Dezember 2026
Voraussetzungen
- Die Beratung wurde durch eine freie Architektin oder einen freien Architekten (gültige Mitgliedschaft in der Architektenkammer erforderlich) durchgeführt.
- Die Beratung hat stattgefunden und das Beratungsprotokoll liegt vor.
- Die Beratung erfolgte gemeinsam mit den Eigentümerinnen bzw. Eigentümern des Objekts.
- Das Objekt befindet sich auf der Gemarkung der Stadt Singen (Kernstadt oder Ortsteile).
Abwicklung & Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt durch die Architektin oder den Architekten. Die ausgefüllten und unterschriebenen Unterlagen sind innerhalb von zwei Wochen nach dem Beratungstermin per E-Mail oder in Papierform postalisch an folgende Adresse zu übermitteln:
Die Auszahlung erfolgt ca. sechs Wochen nach Antragstellung.
Downloads und Unterlagen
Hinweise
- Die Förderung wird auch dann ausgezahlt, wenn ein Umbau nicht möglich ist.
- Gefördert wird ausschließlich die Beratungsleistung – zukünftige Umbaumaßnahmen selbst werden durch diese Förderung nicht finanziert.
- Eine mögliche Umbaumaßnahme ersetzt keine Genehmigung der Baurechtsbehörde. Hierfür ist ein separater Antrag zu stellen, der im Einzelfall geprüft wird.
Die Förderung stellt eine freiwillige Leistung der Stadt Singen dar und ist innerhalb der verfügbaren Haushaltsmittel auf maximal 50 Beratungen begrenzt. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
