Anhörung der Öffentlichkeit zum Lärmaktionsplan Stufe IV
Lärmaktionsplan Stufe 4 der Stadt Singen
Öffentliche Bekanntmachung zur Anhörung der Öffentlichkeit zum Lärmaktionsplan Stufe IV für die Stadt Singen gemäß § 47d Abs. 3 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG).
Anhörung der Öffentlichkeit zum Lärmaktionsplan Stufe IV für die Stadt Singen gemäß § 47d Abs. 3 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
Die Stadt Singen erstellt auf der Grundlage der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 25.06.2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm sowie den §§ 47a - 47f des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverschmutzung, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundesimmissionsschutzgesetz – BImSchG) die Fortschreibung des Lärmaktionsplans Stufe IV unter Beteiligung der Öffentlichkeit und betroffener Behörden sowie Träger öffentlicher Belange.
Das Büro Fichtner aus Stuttgart, beauftragt mit der Fortschreibung der Lärmaktionsplanung, hat die Ergebnisse der Lärmkartierung der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg) LUBW ausgewertet. Diese wurden in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 08.07.2025 nach Vorberatung im Ausschuss für Stadtplanung, Bauen und Umwelt am 02.07.2025 behandelt.
In dieser Sitzung beschloss der Gemeinderat, die Verwaltung zu beauftragen, den Bericht zur Offenlage zum Lärmaktionsplan Stufe IV für die Stadt Singen Stand Mai 2025 zu veröffentlichen und das Beteiligungsverfahren zu eröffnen. Daher erfolgt die öffentliche Auslegung des Berichts zur Offenlage des Lärmaktionsplan Stufe IV Stand Mai 2025 sowie die Anhörung der Behörden sowie der Träger öffentlicher Belange.
zur Öffentlichen Bekanntmachung (PDF)
Der Bericht zur Offenlage liegt in der Zeit vom 28.07.2025 bis einschließlich 15.09.2025 bei der Stadtverwaltung Singen, Abteilung Stadtplanung, Hohgarten 2, 1. Obergeschoss im Flur (Schaukasten), während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich aus.
Der Entwurf des Lärmaktionsplans steht während dieser Zeit auch auf der Webseite der Stadt Singen zur Einsichtnahme und zum Download bereit.