Zusätzlich zu den im Baugesetzbuch (BauGB) vorgeschriebenen öffentlichen Auslegungen im Rathaus können die Entwürfe der Bauleitpläne (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan) sowie die Entwürfe der Örtlichen Bauvorschriften gemäß Landesbauordnung (LBO) zeitgleich an dieser Stelle im Internet eingesehen werden. Dies gilt auch für die gesetzlich nicht normierten Rahmenpläne und Konzepte, die öffentlich ausgelegt werden.

Ebenfalls hier können die Unterlagen der vom Regierungspräsidium Freiburg durchgeführten Raumordnungsverfahren und Planfeststellungsverfahren, die die Stadt Singen berühren, eingesehen werden.

Stellungnahmen müssen fristgerecht entweder schriftlich oder zur Niederschrift im Fachbereich Bauen, Abteilung Stadtplanung, 1.OG, Flur, Zi. 103-105, 141 -144, Hohgarten 2, 78224 Singen vorgebracht werden. Die Kontaktdaten der zuständigen Ansprechpartnerin bzw. des Ansprechpartners für die einzelnen Bauleitpläne bzw. Örtlichen Bauvorschriften finden Sie am Ende der jeweiligen Bekanntmachung.

Fehler bei der digitalen Erfassung der Texte und Bilder sind nicht ausgeschlossen. Verbindlichkeit haben nur die Originale, die Sie bei der Abteilung Stadtplanung einsehen können. Die Stellungnahmen sind schriftlich oder mündlich zur Niederschrift an die Abteilung Stadtplanung zu richten; sie können auch per E-Mail abgegeben werden an stadtplanung@singen.de

Aktuelle Beteiligungen

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit „Tiefenreute-Bühl“

Der Gemeinderat der Stadt Singen hat in öffentlicher Sitzung am 28. Juli 2026 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Tiefenreute-Bühl“ mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Zugleich hat der Gemeinderat der Stadt Singen in öffentlicher Sitzung am 28. Juli 2026 dem Vorentwurf des Bebauungsplans „Tiefenreute-Bühl“ mit örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 29. Juni 2026 zugestimmt und beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der durch die Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Diese wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung findet vom 21.09.2026 bis einschließlich 23.10.2026 statt.

Unterlagen

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Unterlagen im genannten Zeitraum im Rathaus der Stadt Singen, Fachbereich Bauen, Abteilung Stadtplanung, 1. OG, Flur, Zimmer 103-105, 141-144, Hohgarten 2, 78224 Singen, während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Im oben genannten Zeitraum können Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplans per E-Mail an stadtplanung@singen.de abgegeben werden. Sie können auch schriftlich oder zur Niederschrift an die Stadt Singen, Fachbereich Bauen, Abteilung Stadtplanung, Rathaus, Hohgarten 2, 78224 Singen abgegeben werden.