Liegenschaftsvermessungen
Gebäudeeinmessungen, Grundstücksvermessungen und Grenzfeststellungen
Sie haben ein Gebäude neu errichtet oder Veränderungen an einem bestehenden Gebäude durchgeführt oder gar ein Gebäude abgebrochen ?
Die Nutzung Ihres Grundstücks hat sich wesentlich geändert ?
Sie benötigen eine genaue Feststellung Ihrer Grundstücksgrenzen ?
Wollen Sie fehlende oder beschädigte Grenzzeichen wiederherstellen lassen?
Sie haben vor, an der Grundstücksgrenze Maßnahmen durchzuführen, die Grenzzeichen gefährden könnten ?
Sie haben selbst Grenzzeichen beschädigt oder fremdbeschädigte Grenzzeichen entdeckt ?
Dann sind Sie hier richtig !
Wann sollten Sie uns kontaktieren?
Als Grundstückseigentümer/-in und Erbbauberechtigte sind Sie verpflichtet, der Abteilung Vermessung und Geoinformation als untere Vermessungsbehörde anzuzeigen, wenn
Was können wir für Sie tun?
Liegenschaftsvermessungen nach dem Vermessungsgesetz (Grundstücksvermessungen, Gebäudeeinmessungen, Grenzfeststellungen zur Abmarkung oder Überprüfung von Grenzpunkten) führen wir als untere Vermessungsbehörde gerne für Sie aus.
Sie haben ein Gebäude neu errichtet oder Veränderungen an einem bestehenden Gebäude durchgeführt oder gar ein Gebäude abgebrochen? Dann machen wir gerne eine Gebäudeaufnahme für Sie, weitere Informationen zur Gebäudeaufnahme können Sie in diesem Dokument nachlesen: Flyer zur Gebäudeaufnahme (474 KB).
Sie benötigen eine genaue Feststellung der Grundstücksgrenzen? Dann machen wir gerne eine Grenzfeststellung für Sie, dabei werden die Grenzpunkte in der Örtlichkeit auf Grundlage des amtlichen Liegenschaftskatasters überprüft und auf Antrag abgemarkt.
Wollen Sie fehlende oder beschädigte Grenzzeichen wiederherstellen lassen? Dann machen wir gerne eine Grenzherstellung für Sie, dabei werden fehlende oder schadhafte Grenzzeichen auf der Grundlage des amtlichen Liegenschaftskatasters in der Örtlichkeit wieder hergestellt.
Lassen Sie sich von uns beraten, welche Vermessungsdienstleistung für Ihre Belange die Richtige ist.
Sie wissen was Sie benötigen? Dann können Sie gerne direkt den Onlineantrag (86 KB) verwenden oder uns eine E-Mail senden.
Ihre Ansprechperson
Sie wissen, was Sie benötigen?
Dann können Sie gerne direkt den Onlineantrag (86 KB) verwenden oder uns eine E-Mail senden.
Anträge und Formulare
Vermessungsleistungen können Sie mit dem Formular
Vermessungsauftrag (86 KB) unkompliziert beauftragen.
Weitere Informationen zur Gebäudeaufnahme finden Sie im
Flyer zur Gebäudeaufnahme (1,7 MB)
Unsere Kontaktdaten
Bitte versuchen Sie bis auf weiteres Ihr Anliegen möglichst telefonisch oder per E-Mail mit dem Kundenservice zu klären. Sollte dennoch Ihre Anwesenheit vor Ort notwendig sein, stimmen Sie bitte diesen Termin telefonisch oder per E-Mail ab.
Vermessung & Geoinformation
Hohgarten 2 (Rathaus)
78224 Singen
Kundenservice
Andrea Datz
Hohgarten 2 (Rathaus)
Zimmer Nr. 43, EG
Tel: +49 7731 85-484
Fax: +49 7731 882493
E-Mail: vermessung-service@singen.de
Öffnungszeiten: Mo – Fr 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Sachgebietsleitung "Liegenschafts- und Ingenieurvermessungen"
Oliver Buck
Tel: +49 7731 85-482
E-Mail: vermessung-technik@singen.de