Baulasten

Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis, Baulasten-Negativattest

Benötigen Sie eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis oder ein Baulasten-Negativattest ?
 
Dann sind Sie hier richtig.

 

Vermessung & Geoinformation
-Kundenservice-
Hohgarten 2 (Rathaus)
78224 Singen
Telefon +49 7731 85-484
Fax +49 7731 882493

Baulasten

Eine Baulast ist eine rechtlich bindende Verpflichtung eines Grundstückseigentümers bzw. einer Grundstückseigentümerin gegenüber der Baurechtsbehörde, die auf dem Grundstück bestimmte das Grundstück betreffende Dinge zu unterlassen, zu dulden oder durchzuführen hat. Baulasten sind auch gegenüber dem Rechtsnachfolger wirksam. Baulastverpflichtungen können aus verschiedenen Gründen eingetragen sein, bspw. als Anbau-, Abstandsflächen-, Vereinigungs-, Erschließungs-, Überfahr- oder Stellplatzbaulast.
 
Rechtsgrundlage: §§ 71 und 72 Landesbauordnung Baden-Württemberg

Was können wir für Sie tun?

Baulasten werden im Baulastenverzeichnis bei der Abteilung Vermessung und Geoinformation geführt. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse darlegen, können Sie in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich Abschriften erteilen lassen.
 
Berechtigte Personen sind Sie als Eigentümer bzw. Eigentümerin oder Erbbauberechtigte, Bevollmächtigte und Personen mit berechtigtem Interesse.
 
Für einen Auszug aus dem Baulastenverzeichnis genügt ein formloser schriftlicher Antrag mit folgenden Angaben

Angaben zu Ihrer Person
Bezeichnung des Grundstücks (Flurstücksnummer und/oder Straße und Hausnummer)

ggf. als Bevollmächtigte bzw. Bevollmächtigter ihre Vollmacht vorlegen
ggf. als Person mit berechtigtem Interesse ihr berechtigtes Interesse darlegen.

Gerne können Sie den Onlineantrag (29 KB) verwenden oder uns eine E-Mail senden.

Ihre Ansprechperson

Andrea Datz
Kundenservice
Telefon +49 7731 85-484

Anträge und Formulare

Schriftliche Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis (auch Negativattest)  können Sie mit dem Formular
Auftrag zur Erstellung von Auszügen aus dem amtlichen Liegenschaftskataster und/oder dem Baulastenverzeichnis (29 KB)
beantragen.

Gebühren

Die Gebühren richten sich nach der aktuellen Satzung der Stadt Singen über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung) und sind hier auszugsweise dargestellt (Stand 2021):

Erteilung von Auskünften und Attesten aus dem Baulastenverzeichnis
 
Nr. 5.1      Ž
Schriftliche Auskunft:           40,00 € pro Baulast
ŽMündliche Auskunft:             gebühren- und auslagenfrei
 
Nr. 9.1      Ž
Baulasten-Negativattest:     40,00 € pro Flurstück

Unsere Kontaktdaten

Bitte versuchen Sie bis auf weiteres Ihr Anliegen möglichst telefonisch oder per E-Mail mit dem Kundenservice zu klären. Sollte dennoch Ihre Anwesenheit vor Ort notwendig sein, stimmen Sie bitte diesen Termin telefonisch oder per E-Mail ab.
 
Vermessung & Geoinformation
Hohgarten 2 (Rathaus)
78224 Singen

Kundenservice
Andrea Datz
Hohgarten 2 (Rathaus)
Zimmer Nr. 43, EG
Tel: +49 7731 85-484
Fax: +49 7731 882493
E-Mail: vermessung-service@singen.de
Öffnungszeiten: Mo – Fr 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Sachgebietsleitung "Liegenschaftskataster, Lagepläne und Kundenservice"
Elke Schultze
Tel: +49 7731 85-475
E-Mail: vermessung@singen.de