Eine Baulast ist eine rechtsverbindliche Verpflichtung einer Grundstückseigentümerin oder eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baurechtsbehörde, auf dem Grundstück bestimmte, das Grundstück betreffende Handlungen zu unterlassen, zu dulden oder durchzuführen. Baulasten sind auch gegenüber dem Rechtsnachfolger wirksam.
Baulastverpflichtungen können aus verschiedenen Gründen eingetragen werden, z.B. als Anbau-, Abstandsflächen-, Vereinigungs-, Erschließungs-, Überfahr- oder Stellplatzbaulast.
Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis, Baulasten-Negativattest
Baulasten werden im Baulastenverzeichnis bei der Abteilung Vermessung und Geoinformation geführt.
Informationen aus dem Baulastenverzeichnis sind nur für Berechtigte zugänglich. Dazu gehören Eigentümerinnen und Eigentümer, Erbbauberechtigte, Bevollmächtigte und Personen mit berechtigtem Interesse.
Rechtsgrundlage: §§ 71 und 72 Landesbauordnung Baden-Württemberg