Eine Baulast ist eine rechtsverbindliche Verpflichtung einer Grundstückseigentümerin oder eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baurechtsbehörde, auf dem Grundstück bestimmte, das Grundstück betreffende Handlungen zu unterlassen, zu dulden oder durchzuführen. Baulasten sind auch gegenüber dem Rechtsnachfolger wirksam.

Baulastverpflichtungen können aus verschiedenen Gründen eingetragen werden, z.B. als Anbau-, Abstandsflächen-, Vereinigungs-, Erschließungs-, Überfahr- oder Stellplatzbaulast.

Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis, Baulasten-Negativattest

Baulasten werden im Baulastenverzeichnis bei der Abteilung Vermessung und Geoinformation geführt. 

Informationen aus dem Baulastenverzeichnis sind nur für Berechtigte zugänglich. Dazu gehören Eigentümerinnen und Eigentümer, Erbbauberechtigte, Bevollmächtigte und Personen mit berechtigtem Interesse.

Rechtsgrundlage: §§ 71 und 72 Landesbauordnung Baden-Württemberg

Gebühren

Die Gebühren richten sich nach der aktuellen Satzung der Stadt Singen über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung) und sind hier auszugsweise dargestellt (Stand 2021):

Nr. Leistung Gebühr
5.1 Schriftliche Auskunft 40,00 € / Baulast
9.1 Baulasten-Negativattest 40,00 € / Flurstück

Antrag auf Auszug aus dem Baulastenverzeichnis

Für einen Auszug aus dem Baulastenverzeichnis genügt ein formloser schriftlicher Antrag mit folgenden Angaben:

  • Angaben zur Person des/der Antragstellers/in
  • Vollständige Rechnungsadresse
  • Bezeichnung des Grundstücks (Flurstücksnummer und/oder Straße und Hausnummer)
  • Bei Bevollmächtigten ist die Vorlage der Vollmacht erforderlich
  • Bei Personen mit berechtigtem Interesse ist die Darlegung des berechtigten Interesses erforderlich

Schriftliche Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis (auch Negativattest) können Sie mit dem Online-Formular (PDF) beantragen oder uns eine E-Mail senden.

Kontakt

Bitte klären Sie Ihr Anliegen vorzugsweise telefonisch oder per E-Mail mit dem Kundenservice. Falls ein persönlicher Termin erforderlich ist, vereinbaren Sie diesen ebenfalls telefonisch oder per E-Mail.

Andrea Datz
Kundenservice
Rathaus
Raum 43
Hohgarten 2
78224 Singen (Hohentwiel)
Fax +49 7731 882493
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr