Singener Festkultur

Die Singener Kriminalprävention beschäftigte sich gemeinsam mit ihren Partnern aus dem Fachbereich Sicherheit und Ordnung der Stadtverwaltung, dem Standortmarketing Singen aktiv, der Polizei, der Psychosozialen Beratungsstelle des bw-lv, dem Präventionsnetzwerk b.free sowie dem Dehoga mit dem Thema, wie Festveranstaltungen sicherer gemacht werden können.

Ausgangspunkt hierfür war das neue gemeinsame Sicherheitskonzept auf dem Singener Stadtfest in den letzten Jahren, sowie der Aufbruch der so genannten Abi-Warm-Up-Partys der Singener Gymnasien zu einer neuen Schulballkultur seit 2006. Die sehr positiven Erfahrungen mit diesen Konzepten ermutigten die Netzwerkpartner, eine Philosophie für eine Singener Fest- und Ausgehkultur zu entwickeln und bestimmte gemeinsame Regeln zu definieren.

Das Netzwerk ist sehr breit gefächert - von Sportvereinen, Zünften, Musikvereinen, allen Singener Schulen und verschiedenen Institutionen - und steht damit auf einem sehr guten und soliden Fundament der Singener Gesellschaft. 

Inhaltlich soll das Konzept keine Spaßbremse sein, sondern ein fröhliches und vor allem friedliches gemeinsames Feiern ermöglichen. Zu diesem Zweck wurden neben dem Leitbild verschiedene Eckpunkte für festliche Veranstaltungen definiert, die sich mit den Themen "Jugendschutz", "Zeitrahmen", "Einlasskontrollen" und "Werbung" für eine Veranstaltung beschäftigen.

Grundsätze der Singener Fest- und Ausgehkultur

  1. Selbstverantwortung: Der Veranstalter/ der Gastronom hat die gesetzliche und moralische Verpflichtung, für das ständige Wohl der Gäste zu sorgen. Sein eigenes Verhalten und das Verhalten seiner Mitarbeiter hat Vorbildfunktion.
  2. Umgang mit Alkohol: Der Verantwortliche fördert generell keinen übermäßigem Alkoholkonsum. Besonderes Augenmerk wird auf die gültigen gesetzlichen Bestimmungen – insbesondere das Jugendschutzgesetz/ „Schon 16 ?“ – gelegt. Der Veranstalter / der Gastronom verpflichtet sich mindestens ein alkoholfreies Kaltgetränk preiswerter als das günstigste alkoholische Getränk und alkoholfreies Bier preiswerter als alkoholhaltiges Bier anzubieten.
  3. Sauberkeit und Sicherheit: Der Veranstalter/ der Gastronom ist für die Sauberkeit und Sicherheit verantwortlich und stellt eine entsprechende Infrastruktur zur Verfügung. Zu diesem Zweck setzt sich der Veranstalter - bei festlichen Veranstaltungen bereits im Vorfeld - mit der Stadt Singen in Verbindung.
  4. Zeitrahmen und Lärm: Zeitrahmen und Lautstärke werden an den Veranstaltungsort und den Anlass angepasst. Für Gastronomie, Diskotheken, Open-Air-, Indoor- und Zeltveranstaltungen gibt es unterschiedliche Anforderungen. Die Sperrzeiten müssen beachtet werden. Die Polizeiverordnung der Stadt Singen ist stets zu beachten.
  5. Werbung: Die Namensgebung, die Auswahl der Motive und der Slogan werden dem Anlass entsprechend gewählt und angemessen sein. Insbesondere wird nicht für übermäßigen Alkoholkonsum geworben.

Eckpunkte für Festveranstaltungen

Generell

  • Vorabsprache der Veranstaltung mit der Polizei und der Fachstelle der Stadt Singen

Zeitliche Vorgaben

Das Programm beginnt spätestens um 21.00 Uhr
  • Bei Veranstaltungen in Zelten und geschlossenen Räumen endet das Programm spätestens um 02.00 Uhr (Hauptmusik aus).
  • Bei Open-Air-Veranstaltungen in der Kernstadt endet die gesamte Veranstaltung um Mitternacht.
  • Musik endet eine halbe Stunde vor Ende der Veranstaltung
  • Die Veranstaltung endet wochentags um 02.00 Uhr und freitags und samstags um 03.00 Uhr.

Kontrollen

Konsequente Einhaltung von Jugendschutzgesetz und Gaststättengesetz
  • Ausweiskontrollen am Eingang sind obligatorisch
  • Alterskontrolle
  • Kennzeichnung der Besucher, z.B. mit Stempeln, verschiedenfarbigen Armbändern oder durch Einbehaltung des Ausweises
  • Betrunkene werden nicht eingelassen
  • Mitgebrachter Alkohol wird weggenommen
  • Waffen aller Art sind verboten
  • Hausrecht = Rucksackkontrolle
  • Geeignetes und geschultes Ordnungspersonal, das volljährig und nüchtern ist, auf dem gesamten Veranstaltungsgelände
  • Eindeutig benannte Verantwortliche - bei der Polizei und der Stadt Singen bekannt und jederzeit erreichbar (Mobiltelefon)

Getränke – es gilt das Jugendschutzgesetz!

Kein Verkauf von alkoholischen Getränken jeglicher Art an Personen unter 16 Jahren!
  • Kein Verkauf von branntweinhaltigen Getränken an unter 18-Jährige
  • Keine offensive Bewerbung von alkoholischen Getränken, die für Jugendliche attraktiv sind
  • Keine Werbung für übermäßigen Alkoholkonsum
  • Keine Lockangebote für preiswerten Alkohol
  • Keine Alkoholabgabe an Betrunkene
  • Attraktive alkoholfreie Getränke zum fairen Preis anbieten (siehe § 2 Grundsätze der Singener Fest- und Gastronomiekultur)
  • Der Veranstalter und seine Mitarbeiter haben eine Vorbildfunktion und bleiben daher nüchtern. Alkohol darf nur von volljährigen Personen ausgeschenkt werden.

Kontakt

Marcel Da Rin
Rathaus
Raum 113
Hohgarten 2
78224 Singen (Hohentwiel)

Manuela Stengele
Rathaus
Raum 112
Hohgarten 2
78224 Singen (Hohentwiel)