Bei der kommunalen Wärmeplanung handelt es sich um ein Planungsinstrument zur Umsetzung einer klimaneutralen Wärmeversorgung in Singen bis 2035. Im Jahr 2019 hatte die Wärmeversorgung einen Anteil von ca. 71 Prozent an den lokalen Treibhausgasemissionen. Damit ist die Wärmewende, d.h. die Umstellung der Wärmeversorgung von fossilen auf erneuerbare Energieträger, ein zentraler Hebel zur Erreichung des Klimaziels.

Die Wärmeplanung wurde am 23.05.2023 als Strategiepapier vom Gemeinderat beschlossen. Damit ist die Stadt Singen ihrer Verpflichtung nach § 27 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg fristgerecht nachgekommen.

zum Wärmeplan (PDF)

Auf welcher Datengrundlage wurde der Wärmeplan erstellt?

Der Wärmeplan basiert auf Daten der lokalen Energieversorger, der Schornsteinfeger, des Gewerbes sowie auf kommunalen und öffentlichen Daten. Die Daten wurden aggregiert, so dass keine Rückschlüsse auf einzelne Häuser oder Wohneinheiten möglich sind.

Was zeigt der Wärmeplan?

Der Wärmeplan zeigt den Wärmebedarf und die Potenziale für erneuerbare Wärmeenergieträger in Singen kleinräumig auf und führt beides systematisch zusammen. Insbesondere die Nord- und Südstadt sowie das Industriegebiet, aber auch die Stadtteile Beuren an der Aach und Bohlingen weisen Eignungsgebiete für Wärmenetze auf (siehe Darstellung im Wärmeplan auf S. 45). Zukünftig könnten bis zu 70 Prozent der Gebäude in Singen (inkl. Industrie) über Wärmenetze versorgt werden, die mit industrieller Abwärme, Biogas, Wärmepumpen und Solarthermie gespeist werden. Für die übrigen Gebiete sieht der Wärmeplan eine dezentrale Wärmeversorgung mit Wärmepumpen, Solarthermie und Biomasse vor.

Werden bald Wärmenetze in den Eignungsgebieten realisiert?

Die kommunale Wärmeplanung reicht für die konkrete Planung eines Wärmenetzes nicht aus. Sie zeigt lediglich auf, wo sich detailliertere Untersuchungen, sogenannte Machbarkeitsstudien, lohnen. Kommt eine Machbarkeitsstudie zu einem positiven Ergebnis, kann mit der Umsetzungsplanung begonnen werden.

Da weder die Stadtverwaltung noch die Stadtwerke Singen Energieversorger sind, ist die Stadt darauf angewiesen, dass externe Energieversorger diese Detailuntersuchungen durchführen und eine Wirtschaftlichkeit für den Bau eines Wärmenetzes sehen. Ob das Wärmenetz dann tatsächlich realisiert wird, hängt davon ab, wie viele Gebäudeeigentümer sich bereit erklären, die Wärme abzunehmen. Daher werden pro Wärmenetzeinzugsgebiet alle Gebäudeeigentümer persönlich angeschrieben und zu einer Informationsveranstaltung eingeladen, sobald die Umsetzungsplanung abgeschlossen ist.

Wir bitten Sie daher, von Anfragen zu einem möglichen Wärmenetzanschluss für Ihr Haus abzusehen.

Ist der Wärmeplan verbindlich?

Der Wärmeplan der Stadt Singen wurde auf der Grundlage des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg erstellt. Danach hat die kommunale Wärmeplanung lediglich den Charakter eines strategischen Planungsinstruments für Verwaltung, Gemeinderat und Energieversorger und entwickelt keine Verbindlichkeit (z.B. für die Realisierung eines Wärmenetzes in einem bestimmten Gebiet). Inwieweit sich dies durch die geplante Bundesgesetzgebung ändern wird, ist derzeit nicht abschätzbar und bleibt abzuwarten. Es ist davon auszugehen, dass eine bundesgesetzliche Verpflichtung mit erhöhten inhaltlichen Anforderungen an kommunale Wärmepläne einhergehen würde, so dass der Singener Wärmeplan überarbeitet werden müsste.

Kontakt

Johanna Volz
Leitung Stabsstelle Klimaschutz & Klimaanpassung
Raum 8
Freiheitstraße 6
78224 Singen (Hohentwiel)