Förderprogramme
Förderprogramm „SpeicherImpuls“

Mit dem Förderprogramm „SpeicherImpuls“ fördert die Stadt Singen ab 1. April 2022 Solarstromspeicher mit 175 Euro pro kWh Batteriekapazität.
Die für das Jahr 2022 bereitgestellten Fördermittel sind bereits im vollen Umfang abgerufen worden. Somit ist das Förderprogramm für 2022 ab sofort geschlossen und es können keine Förderanträge mehr gestellt werden!
Förderrichtlinie
SpeicherImpuls Förderrichtlinie 2022 (337 KB)
Antragsformulare
Die Antragsformulare können ab dem 1. April 2022 heruntergeladen werden und müssen ausgefüllt und unterschrieben per Post an die Abteilung Umwelt-, Klima- und Naturschutz gesandt werden.
Formulare
Kontakt
Antragstellung
Es gibt zwei Möglichkeiten der Antragstellung:
Möglichkeit 1 - Antragstellung vor Realisierung des Vorhabens
Das Formular "Förderantrag" wird vor Inbetriebnahme des Speichers ohne Verwendungsnachweis eingereicht. Der Speicher muss dann innerhalb von sechs Monaten nach dem Antragsdatum in Betrieb genommen werden und das entsprechende Formular „Verwendungsnachweis“ muss innerhalb dieser Frist per Post bei der der Abteilung Umwelt-, Klima- und Naturschutz eingehen.
Möglichkeit 2 - Antragstellung nach Realisierung des Vorhabens
Das Formular "Antrag auf Förderung" geht zusammen mit dem Formular "Verwendungsnachweis" spätestens sechs Monate nach Inbetriebnahme des Stromspeichers (Netzanschluss) per Post bei der Abteilung Umwelt-, Klima- und Naturschutz ein.
Es können mehrere Anträge gestellt werden. Pro Antragsteller und Kalenderjahr werden maximal 1.750 € aus diesem Förderprogramm bewilligt.