Vom 6. bis 9. Juni 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum zehnten Mal das Europäische Parlament. Die Bundesregierung hat am 10. August 2023 als Wahltermin für die Europawahl in Deutschland den Sonntag, 9. Juni 2024 bestimmt.

Die Wahl zum Europäischen Parlament erfolgt alle fünf Jahre nicht nach einem einheitlichen europäischen Wahlrecht, sondern nach nationalen Wahlgesetzen. Das Europawahlgesetz und die Europawahlordnung regeln das Wahlverfahren in der Bundesrepublik Deutschland.

Wer darf wählen?

Das Alter für die Wahlberechtigung bei Europawahlen ist erstmals für die Wahl im Jahr 2024 von bisher 18 auf 16 Jahre herabgesetzt worden.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie alle in Deutschland wohnhaften Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und -bürger), die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Informationen zum Wahlrecht von im Ausland lebende Deutsche

Deutsche, die im Ausland leben, können entweder an ihrem Wohnort im Ausland oder an ihrem letzten Wohnort in Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jede Person kann nur einmal wählen.

Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer letzten deutschen Hauptwohnsitzgemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann, sofern die Wahlberechtigung gegeben ist, Ihre Wahlunterlagen per Briefwahl zugeschickt.

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt ist jede/r im Ausland lebende Deutsche/r, die/der am Wahltag

  • das 16. Lebensjahr vollendet hat,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist,
  • vor seinem/ihrem Umzug ins Ausland mind. drei Monate in Deutschland gemeldet war,
  • drei Monate in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union gemeldet, 

oder

  • nach Vollendung des 14. Lebensjahrs nicht länger als 25 Jahre aus Deutschland verzogen ist,

oder

  • aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar, Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen erworben hat (mit Begründung),
  • nicht in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union an der Wahl teilnimmt.

Was ist zu tun?

Um in Deutschland wählen zu können, müssen Sie bei der Gemeindebehörde Ihres letzten deutschen Wohnortes in ein Wählerverzeichnis eingetragen sein. Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis der Stadt Singen müssen Sie bis spätestens Sonntag, 19. Mai 2024, beim Wahlamt der Stadtverwaltung Singen einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und Wahlscheinantrag für im Ausland lebende Deutsche (PDF) stellen. Der Antrag muss in zweifacher Ausfertigung persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller unterzeichnet sein und der Gemeinde im Original übermittelt werden. Eine Einreichung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend.

Wenn Sie 2019 in Deutschland an der Europawahl teilgenommen haben, sind Sie im Wählerverzeichnis der Stadt Singen nicht automatisch eingetragen. Sie müssen uns daher zwingend erneut einen Antrag auf Eintragung (PDF) zustellen. Bei Fragen wenden Sie sich an das Wahlamt der Stadtverwaltung Singen. Die Kolleginnen und Kollegen stehen Ihnen zur Klärung des Wahlrechts zur Verfügung.

Das Antragsformular und Merkblatt erhalten Sie auch beim Wahlamt der Stadtverwaltung Singen oder im Internet unter www.bundeswahlleiterin.de.

Sie sind nur vorübergehend im Ausland?

Deutsche, die sich vorübergehend – zum Beispiel während eines Urlaubs – im Ausland aufhalten und nach wie vor in Deutschland gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen. Sie können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben.

Informationen zum Wahlrecht von Unionsbürgerinnen und -bürger in Deutschland

Unionsbürgerinnen und -bürger aus anderen Mitgliedsstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunftsstaat oder in Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen.

Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Hauptwohnsitzgemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch von dort Ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt ist jede/r Unionsbürger/in mit einer Wohnung in Deutschland, die/der am Wahltag

  • das 16. Lebensjahr vollendet hat,
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union lebt, 
  • nicht in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Was ist zu tun?

Um in Deutschland wählen zu können, müssen Sie bei der Gemeindebehörde Ihres deutschen Wohnortes in ein Wählerverzeichnis eingetragen sein. Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis der Stadt Singen müssen Sie bis spätestens Sonntag, 19. Mai 2024, beim Wahlamt der Stadtverwaltung Singen einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis (PDF) stellen. Der Antrag muss persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller unterzeichnet sein und der Gemeinde im Original übermittelt werden. Eine Einreichung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend.

Wenn Sie bereits 2019 in Deutschland an der Europawahl teilgenommen haben, sind Sie im Wählerverzeichnis der Stadt Singen eingetragen und brauchen keinen erneuten Antrag auf Eintragung zu stellen. Falls Sie bis Sonntag, 19. Mai 2024, keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten Sie sich mit dem Wahlamt der Stadtverwaltung Singen zur Klärung des Wahlrechts in Verbindung setzen.

Was ist zu tun, wenn Sie nicht (mehr) in Deutschland, sondern in Ihrem Herkunftsland wählen wollen?

Wenn Sie an den Europawahlen 2019 in Deutschland teilgenommen haben, müssen Sie bis Sonntag, 19. Mai 2024, bei Ihrer Gemeindebehörde einen Antrag auf Streichung aus dem Wählerverzeichnis (PDF) stellen. Auch dieser Antrag muss im Original unterschrieben beim Wahlamt bis Sonntag, 19. Mai 2024, eingehen.

Alle Antragsformulare und Merkblätter erhalten Sie auch beim Wahlamt der Stadtverwaltung Singen oder im Internet unter www.bundeswahlleiterin.de. Für die Modalitäten der Wahlteilnahme in Ihrem Herkunftsland wenden Sie sich bitte an die dortigen Behörden oder an Ihre Auslandsvertretung.

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Fax +49 7731 85882133

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