Waldfriedhof bittet um Entfernung gelagerter Gegenstände

Der Waldfriedhof Singen bittet darum, bis zum 10. März 2026 dauerhaft gelagerte Gegenstände von Gräbern zu entfernen, da sie das Erscheinungsbild und die Pflege des Friedhofs beeinträchtigen.

Der Waldfriedhof Singen begrüßt ausdrücklich das Engagement von Angehörigen und Trauernden, die die Grabstätten ihrer Verstorbenen besuchen und auch pflegen. Dieses persönliche Gedenken ist ein wichtiger Bestandteil der Friedhofskultur.

In den vergangenen Monaten wurde jedoch vermehrt festgestellt, dass Werkzeuge, Materialien und andere Gegenstände dauerhaft hinter Grabsteinen gelagert werden. Dazu zählen beispielsweise Gießkannen, angebrochene Erdsäcke, Harken, Rechen, Boxen sowie Sitzgelegenheiten. Diese Ablagerungen beeinträchtigen nicht nur das gepflegte Erscheinungsbild des Friedhofs, sondern erschweren auch die laufenden Pflege- und Unterhaltungsarbeiten erheblich.

Die Friedhofsverwaltung bittet daher alle Nutzungsberechtigten, nicht benötigte Gegenstände wieder mitzunehmen und auf eine dauerhafte Lagerung auf dem Friedhof zu verzichten.

Bis zum 10. März 2026 haben Angehörige die Möglichkeit, ihre hinter den Grabsteinen gelagerten Gegenstände selbst zu entfernen. Im Anschluss wird die Friedhofsverwaltung damit beginnen, diese Gegenstände einzusammeln. Zunächst erfolgt eine Zwischenlagerung in Containern an den jeweiligen Grabfeldern. Nicht abgeholte Gegenstände müssen anschließend entsorgt werden.

Der Waldfriedhof Singen bittet um Verständnis für diese Maßnahme, die der Würde des Ortes sowie einem reibungslosen Arbeitsablauf dient.