Gutscheinheft 2026 zum Landesfamilienpass

Das Gutscheinheft 2026 zum Landesfamilienpass kann ab sofort beim Bürgerzentrum Singen während der Öffnungszeiten abgeholt werden.

Das Gutscheinheft 2026 zum Landesfamilienpass kann ab sofort beim Bürgerzentrum Singen (BÜZ) während der Öffnungszeiten abgeholt werden. Neuanträge können ebenfalls beim BÜZ gestellt werden.

Das Gutscheinheft 2026 begünstigt zu vergünstigten oder kostenfreien Besuchen von Staatlichen Schlössern und Gärten und staatlichen Museen in Baden-Württemberg. Weitere nichtstaatliche Einrichtungen können ebenfalls besucht werden.

Einen Landesfamilienpass können erhalten:

  • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Familien, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten schwerbehindertem Kind mit mindestens 50 Prozent Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Familien, die kinderzuschlags-, wohngeld- oder bürgergeldberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

Bei der Ausstellung des Landesfamilienpasses können neben einer antragstellenden Person (im Pass: Berechtigte Person) noch bis zu vier weiteren Erwachsenen (im Pass: Begleitpersonen, z.B. der getrenntlebende Elternteil, die Großeltern oder eine andere Betreuungsperson) eingetragen werden. Von den eingetragenen Personen können bei Ausflügen aber höchstens jeweils zwei ausgewählt werden, die die Vergünstigungen des Landesfamilienpasses in Anspruch nehmen können.