Rechtsverordnung flächenhaftes Naturdenkmal Kiesgrube Fließ
Der Gemeinderat der Stadt Singen hat in öffentlicher Sitzung am 10. Februar 2026 die Rechtsverordnung zum Schutz von Naturdenkmalen beschlossen. Die in § 2 der Verordnung näher bezeichnete Fläche auf Gemarkung Überlingen am Ried wird zum flächenhaften Naturdenkmal (FND) "Kiesgrube Fließ" erklärt.
Der Gemeinderat der Stadt Singen hat in öffentlicher Sitzung am 10. Februar 2026 die Rechtsverordnung zum Schutz von Naturdenkmalen beschlossen. Die in § 2 der Verordnung näher bezeichnete Fläche auf Gemarkung Überlingen am Ried wird zum flächenhaften Naturdenkmal (FND) "Kiesgrube Fließ" erklärt.