Beteiligung der Öffentlichkeit: „Reitplatz Dornermühle“

Der Gemeinderat der Stadt Singen hat in öffentlicher Sitzung am 25. Oktober 2022 dem Entwurf des Bebauungsplans „Reitplatz Dornermühle“ in der Fassung vom 26. September 2022 zugestimmt.

Plan zur Öffentlichen Bekanntmachung "Reitplatz Dornermühle".
Plan zur Öffentlichen Bekanntmachung "Reitplatz Dornermühle".

Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan „Reitplatz Dornermühle“

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) (Öffentliche Auslegung)

Der Gemeinderat der Stadt Singen hat in öffentlicher Sitzung am 25. Oktober 2022 dem Entwurf des Bebauungsplans „Reitplatz Dornermühle“ in der Fassung vom 26. September 2022 zugestimmt. Zugleich hat der Gemeinderat beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der durch die Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

Plangebiet

Die „Dornermühle“ liegt im Norden der Kernstadt Singen. Im Gebiet liegen mehrere Ökonomiebetriebe, die alle mit Pferdehaltung bewirtschaftet werden. Vorwiegend handelt es sich um Ökonomiegebäude der bestehenden landwirtschaftlichen Betriebe, zum Teil werden die Gebäude zu Wohnzwecken genutzt. Die einzelnen Gebäude des Areals liegen auf unterschiedlichen Gemarkungen. Das Gebäude „Zur Dornermühle 61“ liegt auf der Gemarkung des Stadtteiles Hausen an der Aach, ein Gebäude mit der Bezeichnung „Hohenkrähenstraße 82“ sowie das Gebäude „Dornermühle 60“ liegen auf Singener Gemarkung.

Die Erschließung erfolgt über die Kreisstraße 6122, die weiter zum Ortsteil Hausen an der Aach führt. Westlich liegt die Landesstraße L 191, weiter westlich etwas höher gelegen, die Autobahn A 81 nach Schaffhausen (Schweiz).

Die Aach liegt östlich in etwa 500 Meter Entfernung. Unmittelbar westlich des Geländes fließt der „Saubach“, der frühere Mühlbach.

Das Gelände fällt zur Aach hin ab. Auf dem höchsten Punkt liegen das Wohngebäude und die Ökonomiegebäude. Nördlich wurde 2013 die Reithalle erbaut. Die zugehörigen Reitplätze (Rasenplatz, Sandplatz, Abreiteplätze) liegen etwas tiefer.

Der Geltungsbereich umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 1,07 Hektar. Der genaue Geltungsbereich ist dem Lageplan zum Bebauungsplan zu entnehmen.

Ziel und Zweck der Planung

Für das seit 1982 als Pferdehof bestehende landwirtschaftliche Anwesen „Dornermühle“, das mittlerweile als Pferdesportzentrum bewirtschaftet wird, wurde 2013 ein Bebauungsplan zur Schaffung von planungsrechtlichen Grundlagen für eine Reithalle aufgestellt. Neben der Reithalle gibt es auf den Grundstücken der Reitsportanlage mehrere Reitplätze, als Sandplatz oder als Rasenplatz, die für den Reitsport und auch für Turniere genutzt werden. Aufgrund der zunehmenden Anforderungen soll der bestehende Rasenplatz als Sandplatz ausgebaut werden. Da es sich bei der Umwandlung des Rasenplatzes in einen befestigten Sandplatz, um eine bauliche Anlage handelt, müssen hierfür planungsrechtliche Grundlagen geschaffen werden.

Verfahren

Der Bebauungsplan „Reitplatz Dornermühle“ wird im Regelverfahren gem. §§ 2 bis 10 BauGB mit zwei Beteiligungsschritten durchgeführt. Das Regelverfahren erfordert die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB), die Erstellung eines Umweltberichts gemäß § 2a Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung gemäß § 1a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB).

Durchführung und einzusehende Unterlagen

Die Beteiligung der Öffentlichkeit findet vom 24. November bis einschließlich 5. Januar 2023 statt (Auslegungsfrist). Hinweis: Das Rathaus ist nach den Weihnachtsfeiertagen vom 27. bis 30. Dezember 2022 geschlossen.

In dieser Zeit liegt der Entwurf des Bebauungsplans „Reitplatz Dornermühle“ mit den dazugehörigen Anlagen einschließlich der Begründung während der üblichen Dienststunden im Rathaus der Stadt Singen, Fachbereich Bauen, Abteilung Stadtplanung, 1. OG, Flur, Zimmer 103-105, 141-144, Hohgarten 2, 78224 Singen, für die betroffene Öffentlichkeit und die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Einsichtnahme aus.

Während der Auslegungsfrist können die betroffene Öffentlichkeit und die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ihre Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans abgeben. Die Stellungnahmen sind schriftlich oder zur Niederschrift an die Stadt Singen, Fachbereich Bauen, Abteilung Stadtplanung, Rathaus, Hohgarten 2, 78224 Singen, zu richten; sie können auch per E-Mail abgegeben werden an: stadtplanung@singen.de

Alle öffentlich ausgelegten Unterlagen können während der Auslegungsfrist auch über das Internet unter der Adresse www.singen.de unter „Leben/ Wohnen und Bauen/ Stadtentwicklung/ Stadtplanung/ Bürgerbeteiligung“ eingesehen werden. Alle Interessierten werden gebeten, von der digitalen Einsichtnahme Gebrauch zu machen.

Umweltbezogene Informationen

Folgende wesentliche umweltbezogene Informationen liegen vor:

  • Stellungnahme des Landratsamtes Konstanz mit Hinweis auf die Berechnung der Kompensationsmaßnahme. Die Eingriffs-/Ausgleichsbilanz wurde entsprechend angepasst, die Ausgleichsfläche vergrößert sich um 400 Quadratmeter.
  • Stellungnahme des Regionalverbands Hochrhein-Bodensee, mit Aussage zu ausnahmsweise zulässigen baulichen Anlagen im regionalen Grünzug. Die Zweckbestimmung der Sonderbaufläche wird namentlich von „Sondergebiet Reitanlage“ zu „Sondergebiet Reitplatz“ konkretisiert.
  • Umweltbericht mit Eingriffs- und Ausgleichsbilanz vom 10. Mai 2022 und 16. September 2022
    Im Zuge der Flächeninanspruchnahme (insgesamt rund 3.500 Quadratmeter) sind im Rahmen eines neu geplanten Reitplatzes an der Dornermühle auf Flst. 1563 keine erheblichen Auswirkungen für die betroffenen Schutzgüter zu erwarten.

Im Zuge der geplanten Erweiterung der Reitanlage um einen weiteren Reitplatz, kommt es zu einer Flächeninanspruchnahme von Lehmböden von rund 3.500 Quadratmetern, von einer „Erheblichkeit“ muss infolge der Kleinräumigkeit jedoch nicht ausgegangen werden.

Trotz dieser Flächeninanspruchnahme müssen auch für die Grundwasserneubildungsrate Beeinträchtigungen für das Schutzgut Wasser insgesamt nicht befürchtet werden, da insgesamt wasserdurchlässige Böden, so wie beim bereits vorhandenen Sandplatz, verbleiben.

Hinsichtlich des Orts- und Landschaftsbildes handelt es sich bei dem Vorhaben insgesamt um eine Verstärkung bereits vorhandener Beeinträchtigungen (Stallungen Gebäude usw.).
Im Zuge einer externen Kompensationsmaßnahme (Umwandlung einer artenarmen Fettwiese und Fettweide in einen Streuobstbestand im Nahbereich des Fauna-Flora-Habitat-Gebietes „Westlicher Hegau“ kann ein Ausgleich im Sinne des Naturschutzgesetzes für die verbleibenden Eingriffsfolgen für die betroffenen Schutzgüter erreicht werden. Diese Ausgleichsfläche wurde in den Geltungsbereich des Bebauungsplans aufgenommen.

Hinweise

Nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen (Fachausschüsse und Gemeinderat) beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Die Stellungnahmen werden grundsätzlich anonym behandelt.

Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Normungen) können bei den vorgenannten Stellen eingesehen werden.

Singen, 16. November 2022

gez. Bernd Häusler, Oberbürgermeister der Stadt Singen