Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Nordstadtversorger“

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt der Stadt Singen hat in öffentlicher Sitzung am 13. Dezember 2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften „Nordstadtversorger“ gebilligt und die Verwaltung beauftragt, das Verfahren einzuleiten.

Plan zur Bekanntmachung.
Plan zur Bekanntmachung.

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt der Stadt Singen hat in öffentlicher Sitzung am 13. Dezember 2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VEP) und der Örtlichen Bauvorschriften „Nordstadtversorger“ gebilligt und die Verwaltung beauftragt, das Verfahren einzuleiten.

Plangebiet

Auf einer ca. 13.000 Quadratmeter großen Fläche am Kreisverkehr Bruderhof-/Remishofstraße soll das neue Nahversorgungszentrum mit Wohnbebauung entstehen. Die exakten Grenzen des Plangebiets ergeben sich aus dem abgebildeten Lageplan.

Ziel und Zweck der Planung

Im Kern sollen ein EDEKA- und ein Drogeriemarkt sowie ca. 120 Wohnungen – u.a. auf dem Marktgebäude – entstehen. Sowohl die Kunden- als auch die Anwohnerstellplätze werden in Tiefgaragen untergebracht. Es soll ein kleines lebendiges Quartier mit Aufenthaltsqualität entstehen.

Im aktuellen Jahr wurde ein Realisierungswettbewerb durchgeführt, der die städtebauliche und architektonische Gestalt des „Nordstadtversorgers“ zum Gegenstand hatte. Aus diesem Wettbewerb sind MBPK Architekten und Stadtplaner zusammen mit AG Freiraum Landschaftsarchitekten, beide aus Freiburg, als Sieger hervorgegangen. Die Pläne des Siegerentwurfs können hier eingesehen werden.

Direkt im Anschluss an den Wettbewerb wurden Gespräche zwischen allen Projektbeteiligten aufgenommen, mit dem Ziel, den Wettbewerbsentwurf von MBPK/AG Freiraum planerisch zu vertiefen und in einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu überführen. Dieser Bebauungsplan ist Voraussetzung für die planungs- und bauordnungsrechtliche Genehmigung des Vorhabens.

Verfahren

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften soll im Regelverfahren nach § 12 BauGB erfolgen. Im Zuge der Erstellung des Bebauungsplans wird ein Umweltbericht gemäß § 2a BauGB erarbeitet.

Singen, 20. Dezember 2023

gez. Bernd Häusler, Oberbürgermeister der Stadt Singen