„Ekkehardstraße/Erzbergerstraße“

Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften

Der Gemeinderat der Stadt Singen hat in öffentlicher Sitzung am 26. Juli 2022 dem Entwurfsbeschluss des Bebauungsplans „Ekkehardstraße/Erzbergerstraße“ zugestimmt.

Plan zur Öffentlichen Bekanntmachung "Ekkehardstraße/Erzbergerstraße".
Plan zur Öffentlichen Bekanntmachung "Ekkehardstraße/Erzbergerstraße".

Der Gemeinderat der Stadt Singen hat in öffentlicher Sitzung am 26. Juli 2022 dem Entwurfsbeschluss des Bebauungsplans „Ekkehardstraße/Erzbergerstraße“ zugestimmt. Zugleich hat der Gemeinderat beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und die Beteiligung der durch die Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB durchzuführen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit hat vom 11. August 2022 bis 12. September 2022 stattgefunden. Die Beteiligung hat zu einer Anpassung des Entwurfs geführt. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat der Stadt Singen in seiner Sitzung vom 3. Mai 2023 beschlossen, den Entwurf erneut auszulegen.

Plangebiet

Das Plangebiet liegt im nordwestlichen Bereich der Singener „Einkaufs-Innenstadt“. Das Plangebiet selbst erstreckt sich über zwei Teilbereiche von Quartieren nördlich und südlich der Ekkehardstraße, in unmittelbarer Nachbarschaft zur Ekkehard-Realschule. Es grenzt im Norden an die rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Grundstücke an der Freiheitstraße, im Osten teilweise an die August-Ruf-Straße und an die rückwärtige Grundstücksgrenze der „Markt-Passagen“-Grundstücke, im Südosten an die Grundstücksgrenzen der Gebäude Ekkehardstraße 16a/16b (Stadtbücherei/„Depot“) ebenso, im Südwesten an die südliche Grenze des Grundstücks Erzbergerstraße 8a/8b (La Villa/ Villa Consult) und im Westen an die Erzbergerstraße. Die exakten Grenzen des Plangebiets ergeben sich aus dem abgebildeten Übersichtsplan.

Ziel und Zweck der Planung

Der Bebauungsplan/die Örtlichen Bauvorschriften „Ekkehardstraße/Erzbergerstraße“ haben die übergeordnete Zielsetzung, die besondere Charakteristik der gründerzeitlichen Innenstadt Singens im Plangebiet mit städtebaulich prägnanten Zusammenhängen zu erhalten. Eine weitere Entwicklung kann nur im Rahmen des Maßstabs gewährt werden, den die bestehende Bebauung, insbesondere die gründerzeitliche Bebauung in ihrer Kubatur und Ausprägung vorgibt. Die, das Stadtbild prägende, Silhouette der bestehenden Bebauung ist unter diesen Gesichtspunkten zu berücksichtigen.

Ein wesentlicher Gesichtspunkt besteht darin, die Wohnnutzungen und die innenstadttypischen Nutzungen, wie z.B. Handel und Dienstleistung insbesondere in den Erdgeschossen, zu erhalten, zu verbessern und aufzuwerten. Mit dem Bebauungsplan wird die Zielsetzung verfolgt, stadtbildprägende Gebäude und für Singen typische Straßenräume zu erhalten. Mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes/der Örtlichen Bauvorschriften soll die Kubatur der zulässigen Gebäude so gesteuert werden, dass das Erscheinungsbild der Bebauung erhalten oder in angemessenem Rahmen weiterentwickelt werden kann.

Verfahren

Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt, da das Plangebiet mit seiner Lage im Randbereich der Singener Innenstadt eine reine Fläche der Innenentwicklung darstellt.

Umweltbezogene Informationen

Durch den Bebauungsplan wird keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen würden. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von Schutzgütern im Sinne des § 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe b BauGB bestehen nicht. Entsprechend der gesetzlichen Regelung wird daher von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind abgesehen.

Durchführung und einzusehende Unterlagen

Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit findet vom 1. Juni bis einschließlich 7. Juli 2023 (Auslegungsfrist) statt. In dieser Zeit liegt der Entwurf des Bebauungsplans „Ekkehardstraße/Erzbergerstraße“ mit den dazugehörigen Anlagen einschließlich der Begründung während der üblichen Dienststunden im Rathaus der Stadt Singen, Fachbereich Bauen, Abteilung Stadtplanung, 1. OG, Flur, Zimmer 103-105, 141-144, Hohgarten 2, 78224 Singen, für die betroffene Öffentlichkeit und die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Einsichtnahme aus.

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans und den Örtlichen Bauvorschriften abgeben. Die Stellungnahmen sind nach § 3 Absatz 2 i.V.m. 4 a Absatz 3 BauGB auf die folgenden Änderungen beschränkt:

  1. „Maß der Baulichen Nutzung“ (geänderte Festsetzungen zu Nr. 2 gemäß § 9 Absatz.1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 16 Absatz 2 BauNVO):
    In den urbanen Gebieten MU 1, MU 2, MU 3, MU 5, MU 6 und MU 7 werden die Trauf- und Firsthöhen angepasst. Die Dachneigungen werden entfernt.
  2. „Überbaubare Grundstücksfläche“ (geänderte Festsetzung zu Nr. 4 gemäß § 9 Absatz 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 23 Absatz 2 und 3 BauNVO):
    Die überbaubaren Grundstücksflächen sind durch Baulinien und Baugrenzen in der Planzeichnung festgesetzt. Die hintere Baugrenze des nördlichen Gebäudes auf dem Flurstück 471/16 wird angepasst.

Die Stellungnahmen sind schriftlich oder zur Niederschrift an die Stadt Singen, Fachbereich Bauen, Abteilung Stadtplanung, Rathaus, Hohgarten 2, 78224 Singen zu richten; sie können auch per E-Mail abgegeben werden an: stadtplanung@singen.de

Die Unterlagen sind während der Öffnungszeiten einsehbar. Alle öffentlich ausgelegten Unterlagen können während der Auslegungsfrist auch über das Internet www.singen.de unter „Leben, Wohnen und Bauen, Stadtentwicklung, Stadtplanung, Bürgerbeteiligung“ eingesehen werden.

Parallel mit der Auslegung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB i.V.m. § 4a Absatz 2 und 3 BauGB statt.

Hinweise

Nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen (Fachausschüsse und Gemeinderat) beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Die Stellungnahmen werden grundsätzlich anonym behandelt.

Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Normungen) können bei den vorgenannten Stellen eingesehen werden.


Singen, 24. Mai 2023

gez. Bernd Häusler, Oberbürgermeister der Stadt Singen