20. Änderung Flächennutzungsplan 2020

Inkrafttreten gemäß § 6 Absatz 5 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14. Februar 2023 die 20. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 beschlossen.

Plandarstellung.
Plan zur 20. Änderung Flächennutzungsplan 2020.

Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14. Februar 2023 die 20. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 beschlossen.

Das Verfahren wurden dem Regierungspräsidium Freiburg zur Genehmigung vorgelegt und ist mit Schreiben vom 19. Juni 2023 (Az.: 21-2511-36/20) genehmigt worden.

Die 20. Änderung Flächennutzungsplan 2020 VVG Singen – Sonstiges Sondergebiet – Reitplätze, Singen - Ortsteil Hausen a.d.A wird mit dieser Bekanntmachung wirksam.

Die Unterlagen der 20. Änderung Flächennutzungsplan 2020 – Plandarstellung mit Begründung sowie Umweltbericht/Steckbrief – können während der üblichen Dienststunden an folgenden Stellen eingesehen werden:

  • Rathaus der Stadt Singen, Fachbereich Bauen, Abteilung Stadtplanung, Hohgarten 2, 1. OG, Zi. 103-105 und 141-144, 78224 Singen
  • Rathaus der Gemeinde Steißlingen, Bürgermeisteramt, Schulstraße 19, Altbau, EG, Zimmer 3, 78256 Steißlingen
  • Rathaus der Gemeinde Rielasingen-Worblingen, Bürgermeisteramt, Lessingstraße 2, 1. OG, Zimmer 28, 78239 Rielasingen-Worblingen
  • Rathaus der Gemeinde Volkertshausen, Bürgermeisteramt, Hauptstraße 27, Zimmer 5, 78269 Volkertshausen

Jedermann kann den Flächennutzungsplan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung nach § 6a Absatz 1 BauGB einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Baugesetzbuchs (BauGB) bei der Aufstellung dieser Änderung des Flächennutzungsplans 2020 ist nach §§ 214 und 215 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Änderung des Flächennutzungsplans 2020 gegenüber der Stadt Singen geltend gemacht worden ist.

Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist dabei darzulegen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung sowie über das Anzeigeverfahren und über die Bekanntmachung dieses Flächennutzungsplanverfahrens verletzt worden sind.

Ergänzend kann die 20. Änderung Flächennutzungsplan 2020 über das Internet unter der Adresse httwww.singen.de/leben/wohnen-und-bauen/stadtentwicklung/flaechennutzungsplan in Kürze eingesehen werden.

Singen, 5. Juli 2023

gez. Bernd Häusler
Vorsitzender des Gemeinsamen Ausschusses der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft