Fahrradstraßen sind eine attraktive und sichere Form der Radverkehrsinfrastruktur auf Hauptachsen des Radverkehrs. Radfahrende bestimmen das Tempo, fahren sicher und können nebeneinander fahren.

Übersicht der Fahrradstraßen in Singen

  • Im Iben
  • Julius-Bührer-Straße
  • Lange Straße
  • Maggistraße
  • Roseneggstraße
  • Schillerstraße
  • Schlachthausstraße/ Randenbahn
  • Worblinger Straße

Welche Regeln gelten auf einer Fahrradstraße?

Welche Regeln gelten auf einer Fahrradstraße?
  • Grundsätzlich gilt rechts vor links, jedoch haben Radfahrende in Singen entlang der Fahrradstraße überall dort Vorfahrt, wo es möglich ist. Dies wird durch entsprechende Verkehrszeichen angezeigt.
  • Normalerweise ist das Befahren von Fahrradstraßen mit Kraftfahrzeugen nicht erlaubt. In den meisten Fällen ist die Fahrradstraße jedoch für bestimmte Gruppen freigegeben, z. B. für Anlieger oder für Pkw und Motorräder.
  • Radfahrerinnen und Radfahrer dürfen nebeneinander fahren.
  • Kinder unter 8 Jahren, die mit dem Fahrrad unterwegs sind, fahren weiterhin auf dem Gehweg.
  • Die Höchstgeschwindigkeit für den Kfz-Verkehr beträgt 30 km/h. Die Geschwindigkeit ist dem Radverkehr anzupassen. Radfahrende dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Gegebenenfalls ist die Geschwindigkeit weiter zu reduzieren.
  • Auf Radfahrerinnen und Radfahrer ist besondere Rücksicht zu nehmen.
  • Beim Überholen ist ein Seitenabstand von 1,5 m zu Radfahrern einzuhalten - wie auf allen Straßen und Wegen.

Kontakt

Petra Jacobi
Radverkehrsbeauftragte
Rathaus
Raum 130
Hohgarten 2
78224 Singen (Hohentwiel)