Den Besuchern von Singen stehen im Bereich der Innenstadt rund 4.000 Stellplätze zur Verfügung - ein großzügiges Angebot hiervon zum Teil sogar gebührenfrei.

An den bewirtschafteten Parkplätzen im Stadtgebiet Singen gilt grundsätzlich eine Höchstparkdauer von 2 Stunden (gebührenpflichtige Parkzeit: Mo bis Sa von 9.00 bis 19.00 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage).

Eine Ausnahme hiervon sind nur die durch Beschilderung gesondert als Langzeitparkplatz ausgewiesenen Parkplätze.

Parkgebühren

Die Parkgebührenzone 1 ist das im Übersichtsplan gelb unterlegte "Kerngebiet" der Innenstadt. Auf den dortigen Kurzzeitparkplätzen gilt eine Höchstparkdauer von max. 2 Stunden bei einer Gebühr von 1,00 € je angefangene 30 Minuten.

Die Parkgebührenzone 2 umfasst alle öffentlichen Straßen, Wege und Plätze im gesamten Stadtgebiet außerhalb der Parkgebührenzone 1, auf denen das Parken per Beschilderung nur gebührenpflichtig erlaubt ist. Auf den Parkplätzen der Parkgebührenzone 2 kann grundsätzlich bis zu 2 Stunden geparkt werden. 

Übersichtsplan Parkgebührenzonen (PDF)

Gebührentabelle

Dauer Tarif
bis 1 Stunde 1,00 €
bis 2 Stunden 2,00 €
bis 3 Stunden 3,00 €
bis 5 Stunden 4,00 €
für einen Tag* 5,00 €
für eine Woche* 10,00 €
für einen Monat* 30,00 €

*an allen Werktagen während der gesamten Dauer der Gebührenpflicht 

Das Monats-/Wochen-Parkticket gilt ab dem Tag des Lösens einen Monat bzw. eine Woche. Langzeit-Parkscheine sind direkt am Parkscheinautomat erhältlich. Eine Bezahlung kann mit Bargeld (nur Münzen!) und an den meisten Automaten mit der EC-Karte erfolgen.

Den Parkschein bitte gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe des Fahrzeuges deponieren.

Das Papier der Langzeit-Parkscheine ist so ausgelegt, dass das Druckbild selbst bei intensiver Sonneneinstrahlung hinter der Windschutzscheibe innerhalb eines ganzen Monats lesbar bleibt. Ein zusätzlicher Schutz des Parkscheines ist nicht erforderlich!

Wohnmobile

Auf dem Festplatz "Offwiese" wurde in einem westlichen Teilbereich des Platzes ein Wohnmobilparkplatz eingerichtet, welcher entsprechend ausgeschildert ist. Bezahlt werden kann hier mit Bargeld, EC-Karte oder Kreditkarte.

Die Parkgebühren für Wohnmobile betragen 10 EUR/24 h.

Höchstparkdauer: 72 h

Zu Zeiten von Veranstaltungen auf dem Festplatz "Offwiese" stehen die Wohnmobilparkplätze nicht zur Verfügung.

Information zu Langzeitparkplätzen

Gesondert ausgewiesene Langzeitparkplätze befinden sich auf folgenden öffentlichen Wegen bzw. Plätzen:

  • Öffentlicher Parkplatz an der Mühlenstraße
  • Roseneggparkplatz
  • Parkplatz Schaffhauser Straße (gegenüber Hegau Klinikum)
  • Parkplatz Hauptstraße/Ecke Bahnhofstraße

„Handyparken“

In Singen können Autofahrerinnen und Autofahrer ihre Parkgebühren ab dem 1. Oktober 2021 auch digital mit dem Mobiltelefon zahlen. Dafür kooperiert die Stadt mit smartparking“, einer Initiative für digitale Parkraumbewirtschaftung.

Als Handyparken-Anbieter stehen „EasyPark“, „moBiLET“, „Yellowbrick/flowbird.“, „paybyphone“, „Parkster“ und „PARCO“ zur Auswahl.

Die Parkscheinautomaten bleiben parallel in Betrieb, so dass die Gebühren weiterhin mit Euro oder Schweizer Franken bezahlt werden können. An den Automaten finden sich in den kommenden Tagen Informationen mit den neuen Dienstleistern und ihren Anleitungen für die ersten Schritte zum Handyparken.

Der Parkvorgang wird beim Handyparken per App, Anruf oder auch per SMS gestartet. Die Parkzeit kann ganz nach Bedarf gestoppt oder verlängert werden, insgesamt jedoch längstens bis zum Erreichen der jeweiligen Höchstparkdauer.

Beim Handyparken entfällt das Ticket hinter der Windschutzscheibe. Der Gemeindevollzugsdienst der Stadt Singen überwacht die Einhaltung der Gebührenpflicht beim Handyparken digital.

Städtische Tiefgaragen und Parkhäuser

Die Seiten der Stadtwerke Singen bieten umfassende Informationen zu städtischen Tiefgaragen und Parkhäusern.

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Kontakt

Axel Huber
Mobilitätsbeauftragter
Blaues Haus
Raum 207
Freiheitstraße 2
78224 Singen (Hohentwiel)