Zusätzlich zu den im Baugesetzbuch (BauGB) vorgeschriebenen öffentlichen Auslegungen im Rathaus können die Entwürfe der Bauleitpläne (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan) sowie die Entwürfe der Örtlichen Bauvorschriften gemäß Landesbauordnung (LBO) zeitgleich an dieser Stelle im Internet eingesehen werden. Dies gilt auch für die gesetzlich nicht normierten Rahmenpläne und Konzepte, die öffentlich ausgelegt werden.

Ebenfalls hier können die Unterlagen der vom Regierungspräsidium Freiburg durchgeführten Raumordnungsverfahren und Planfeststellungsverfahren, die die Stadt Singen berühren, eingesehen werden.

Stellungnahmen müssen fristgerecht entweder schriftlich oder zur Niederschrift im Fachbereich Bauen, Abteilung Stadtplanung, 1.OG, Flur, Zi. 103-105, 141 -144, Hohgarten 2, 78224 Singen vorgebracht werden. Die Kontaktdaten der zuständigen Ansprechpartnerin bzw. des Ansprechpartners für die einzelnen Bauleitpläne bzw. Örtlichen Bauvorschriften finden Sie am Ende der jeweiligen Bekanntmachung.

Fehler bei der digitalen Erfassung der Texte und Bilder sind nicht ausgeschlossen. Verbindlichkeit haben nur die Originale, die Sie bei der Abteilung Stadtplanung einsehen können. Die Stellungnahmen sind schriftlich oder mündlich zur Niederschrift an die Abteilung Stadtplanung zu richten; sie können auch per E-Mail abgegeben werden an stadtplanung@singen.de

Aktuelle Beteiligungen

29. Änderung Flächennutzungsplan 2020 – Sonderbauflächen Krankenhaus/Sonderbauflächen Schienenhaltepunkt, Singen

Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09.10.2025 die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB der 29. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 beschlossen.

Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 BauGB findet vom 19.01.2026 bis einschließlich 20.02.2026 statt (Auslegungsfrist).

Unterlagen

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im genannten Zeitraum bei den folgenden Stellen öffentlich ausgelegt und können zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden:

  • Rathaus der Stadt Singen: Fachbereich Bauen, Abt. Stadtplanung, Hohgarten 2, 1. OG, Flur, Zimmer 103-105, 141-144, 78224 Singen
  • Rathaus der Gemeinde Rielasingen-Worblingen: Bürgermeisteramt, Lessingstraße 2, 1. OG, Flur, Zimmer 28, 78239 Rielasingen-Worblingen
  • Rathaus der Gemeinde Steißlingen: Bürgermeisteramt, Schulstraße 19, Altbau, EG, Flur, Zimmer 03, 78256 Steißlingen
  • Rathaus der Gemeinde Volkertshausen: Bürgermeisteramt, Hauptstraße 27, Zimmer 5, 78269 Volkertshausen

Im oben genannten Zeitraum können Stellungnahmen zur Bauleitplanung per E-Mail an stadtplanung@singen.de abgegeben werden. Die Stellungnahmen können auch schriftlich oder zur Niederschrift an die Stadt Singen, Fachbereich Bauen, Abteilung Stadtplanung, Rathaus, Hohgarten 2, 78224 Singen abgegeben werden.