Hinweis
Im Zeitraum vom 10. Dezember 2025 bis 10. Januar 2026 können systembedingt keine Änderungen zur Grundsteuer verarbeitet werden. Betroffen sind insbesondere:
- Eigentumswechsel
- Anpassungen von SEPA-Lastschriftmandaten
In diesem Zeitraum eingehende Mitteilungen und Änderungen können erst nach Abschluss der Jahresabschlussarbeiten und dem Versand der Bescheide bearbeitet werden.
Zudem wird der Versand der Grundsteuerbescheide ab 2026 automatisiert. Dadurch kann es vorkommen, dass Eigentümerinnen und Eigentümer mit mehreren Objekten mehrere getrennte Postsendungen erhalten. Dies ist technisch bedingt und stellt keine fehlerhafte Zustellung dar.
Wir bitten um Ihr Verständnis für die vorübergehenden Einschränkungen und den geänderten Versandprozess.

