Hausnummern
Benötigen Sie für Ihr aktuelles Bauvorhaben eine Hausnummer?
Benötigen Sie für ihr bestehendes Objekt nach einem Umbau eine weitere Hausnummer?
Dann sind Sie hier richtig!
Die Hausnummer als wichtiger Adressbestandteil
Die Hausnummer gehört neben dem Straßennamen und dem Ort zu einer vollständigen Adresse und hilft dabei, Gebäude eindeutig zu identifizieren. Hausnummern werden in amtlichen Verzeichnissen wie dem Liegenschaftskataster und dem Grundbuch festgehalten und sind Teil der amtlichen Lagebezeichnung einer Immobilie.
Ihre rechtliche Verpflichtung
Als Hauseigentümer bzw. Hauseigentümerin sind ihre Gebäude spätestens an dem Tag, an dem diese bezogen werden, mit der von uns festgesetzten Hausnummer in arabischen Ziffern zu versehen.
Die amtlich festgesetzte Hausnummer ist an gut sichtbarer Stelle anzubringen, um ein schnelles Auffinden besonders für Rettungsdienste und Post jederzeit zu gewährleisten. Denn Hausnummern können im Notfall das eigene Leben oder das der Hausbewohner*innen retten.
Unleserliche Hausnummernschilder sind unverzüglich zu erneuern. Die Hausnummern sind in einer Höhe von nicht mehr als 3 m an der der Straße zugekehrten Seite des Gebäudes unmittelbar über oder neben dem Gebäudeeingang oder, wenn sich der Gebäudeeingang nicht an der Straßenseite des Gebäudes befindet, an der dem Grundstückszugang nächstgelegenen Gebäudeecke anzubringen. Bei Gebäuden, die von der Straße zurückliegen, müssen die Hausnummern am Grundstückszugang angebracht werden.
Rechtsgrundlagen: § 126 Abs. 3 Baugesetzbuch und § 21 Polizeiverordnung der Stadt Singen (Hohentwiel) gegen Lärmbelästigung, gegen umweltschädliches Verhalten, zum Schutz der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern (Polizeiliche Umweltschutz-Verordnung)