Hausnummern

Benötigen Sie für Ihr aktuelles Bauvorhaben eine Hausnummer?
 
Benötigen Sie für ihr bestehendes Objekt nach einem Umbau eine weitere Hausnummer?
 
Dann sind Sie hier richtig!

Vermessung & Geoinformation
-Kundenservice-
Hohgarten 2 (Rathaus)
78224 Singen
Telefon +49 7731 85-484
Fax +49 7731 882493

Die Hausnummer als wichtiger Adressbestandteil

Die Hausnummer gehört neben dem Straßennamen und dem Ort zu einer vollständigen Adresse und hilft dabei, Gebäude eindeutig zu identifizieren. Hausnummern werden in amtlichen Verzeichnissen wie dem Liegenschaftskataster und dem Grundbuch festgehalten und sind Teil der amtlichen Lagebezeichnung einer Immobilie.

Ihre rechtliche Verpflichtung

Als Hauseigentümer bzw. Hauseigentümerin sind ihre Gebäude spätestens an dem Tag, an dem diese bezogen werden, mit der von uns festgesetzten Hausnummer in arabischen Ziffern zu versehen.

Die amtlich festgesetzte Hausnummer ist an gut sichtbarer Stelle anzubringen, um ein schnelles Auffinden besonders für Rettungsdienste und Post jederzeit zu gewährleisten. Denn Hausnummern können im Notfall das eigene Leben oder das der Hausbewohner*innen retten.
 
Unleserliche Hausnummernschilder sind unverzüglich zu erneuern. Die Hausnummern sind in einer Höhe von nicht mehr als 3 m an der der Straße zugekehrten Seite des Gebäudes unmittelbar über oder neben dem Gebäudeeingang oder, wenn sich der Gebäudeeingang nicht an der Straßenseite des Gebäudes befindet, an der dem Grundstückszugang nächstgelegenen Gebäudeecke anzubringen. Bei Gebäuden, die von der Straße zurückliegen, müssen die Hausnummern am Grundstückszugang angebracht werden.
 
Rechtsgrundlagen: § 126 Abs. 3 Baugesetzbuch und § 21 Polizeiverordnung der Stadt Singen (Hohentwiel) gegen Lärmbelästigung, gegen umweltschädliches Verhalten, zum Schutz der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern (Polizeiliche Umweltschutz-Verordnung)
 

Was können wir für Sie tun?

Hausnummern werden von der Abteilung Vermessung und Geoinformation zugeteilt und verwaltet. Für die Zuteilung einer Hausnummer genügt ein formloser schriftlicher Antrag mit folgenden Angaben

Angaben zu Ihrer Person
Bezeichnung des Objektes, für das die Hausnummer zugeteilt werden soll (Flurstücksnummer und/oder Straße und Hausnummer)

Ihre aktuelle Meldeadresse
ggf. als Bevollmächtigte bzw. Bevollmächtiger Ihr Vollmacht vorlegen

Gerne können Sie uns eine E-Mail senden.

Ihre Ansprechperson

Silvia Lasheras Camps
Kundenservice
Telefon +49 7731 85-476

Unsere Kontaktdaten

Bitte versuchen Sie bis auf weiteres Ihr Anliegen möglichst telefonisch oder per E-Mail mit dem Kundenservice zu klären. Sollte dennoch Ihre Anwesenheit vor Ort notwendig sein, stimmen Sie bitte diesen Termin telefonisch oder per E-Mail ab.
 
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Kundenservice
Silvia Lasheras Camps
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Zimmer Nr. 1, EG
Tel: +49 7731 85-476
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E-Mail: vermessung-service@singen.de


Sachgebietsleitung "Liegenschaftskataster, Lagepläne und Kundenservice"
Elke Schultze
Tel: +49 7731 85-475
E-Mail: vermessung@singen.de