Vereinzelte Briefwahlunterlagen nicht zustellbar

Das Wahlamt der Stadt Singen informiert, dass beantragte Briefwahlunterlagen von der Post als unzustellbar an das Wahlamt zurückgeschickt wurden. Bislang betrifft dies etwa 30 Briefsendungen.

Das Wahlamt der Stadt Singen informiert, dass beantragte Briefwahlunterlagen von der Post als unzustellbar an das Wahlamt zurückgeschickt wurden. Bislang betrifft dies etwa 30 Briefsendungen. Ein Grund könnte beispielsweise sein, dass der Briefkasten nicht ausreichend genug beschriftet ist.

Das Wahlamt bittet die Briefwählerinnen und Briefwähler, die eine Woche nach der Antragsstellung noch keine Unterlagen erhalten haben, im Wahlbüro nachzufragen, ob die Unterlagen aufgrund nicht möglicher Zustellung wieder beim Wahlamt eingegangen sind.

Dieses ist telefonisch unter +49 7731 85-777 und +49 7731 85-778 zu den Öffnungszeiten des Rathauses (Montag bis Donnerstag 8 - 12 und 14 - 16 Uhr, mittwochs 8 - 12 Uhr und 14 - 17 Uhr sowie am Freitag 8 - 12 Uhr) zu erreichen.

Zu diesen Zeiten ist auch die persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen im Wahlbüro (Zimmer 115) möglich. Wer möchte, kann hier auch die Briefwahlunterlagen direkt persönlich ausfüllen und abgeben.

Zudem weist das Wahlamt daraufhin, dass der Vorabversand der Stimmzettel an alle Wahlberechtigten für die Kommunalwahl nicht mit den Briefwahlunterlagen zu verwechseln ist. Diese müssen extra beantragt werden. Vielmehr bietet der Vorabversand der Stimmzettel allen Wählerinnen und Wählern die Möglichkeit, in Ruhe zu Hause den Stimmzettel auszufüllen. Aufgrund des vielschichtigen Wahlsystems mit der Möglichkeit zu Kumulieren und Panaschieren wird dies angeraten – auch um lange Wartezeiten bei der Stimmabgabe im Wahllokal zu vermeiden. Die bereits ausgefüllten Stimmzettel können dann am Wahlsonntag, 9. Juni 2024, mit ins zugewiesene Wahllokal gebracht werden. Dort erhalten alle Wählerinnen und Wähler dann einen Stimmzettelumschlag für ihre Stimmabgabe.