Neues Konzept: „Die Bibliothek der Dinge“

In den Städtischen Bibliotheken können ab sofort verschiedene technische Gegenstände zum Ausprobieren, Üben, Tüfteln und vielem mehr ausgeliehen werden.

3 Frauen in der Bücherei
Sie freuen sich auf viele Nutzer der Bibliothek der Dinge (von links): Friederike Gerland (Leiterin der Städtischen Bibliotheken Singen) mit ihren Mitarbeiterinnen Jasmin Friedberger und Tanja Fluck.

In den Städtischen Bibliotheken können ab sofort verschiedene technische Gegenstände zum Ausprobieren, Üben, Tüfteln und vielem mehr ausgeliehen werden.

Die Bibliothek der Dinge beinhaltet vor allem technische Gegenstände. Kinder und Jugendliche haben so die Möglichkeit, ihre Kenntnisse in den Bereichen Robotik, Programmierung oder kreatives Gestalten mit Medien zu erweitern. Die Bildungspläne der Schulen z.B. in den Fächern Technik, Kunst oder Physik fordern prozessbezogene, gestalterische oder technische Kompetenzen, die auch explizit außerschulisch vertieft werden sollen. Die Städtischen Bibliotheken Singen bieten mit den angebotenen Gegenständen für diese Zwecke eine kostenlose Möglichkeit und schaffen damit Chancengleichheit für die Schülerinnen und Schüler.

Außerdem setzt die Bibliothek der Dinge ein starkes Zeichen für Nachhaltigkeit. Statt Dinge zu kaufen, die möglicherweise nur selten genutzt werden, hat man nun die Möglichkeit, Ressourcen zu schonen und dennoch Zugang zu einer Fülle von Gegenständen zu erhalten.

Das Angebot erstreckt sich über verschiedene Kategorien, darunter technische Geräte, innovative Medienwelt, praktische Alltagshelfer und lehrreiche Objekte. Von Virtual-Reality-Brillen über Kameraausrüstungen bis hin zu Sprachlernsets – in der Bibliothek der Dinge gibt es für jeden etwas zu entdecken.

Die Städtischen Bibliotheken Singen laden alle Interessierten herzlich ein, die Bibliothek der Dinge zu entdecken. Mehr Informationen erhält man direkt vor Ort.

Die Benutzung der „Bibliothek der Dinge“ ist denkbar einfach. Mit einer gültigen Benutzerkarte können Interessierte (Kinder unter 18 mit einem Elternteil) die gewünschten Gegenstände ausleihen und für vier Wochen nutzen.