Gutscheinheft 2024 zum Landesfamilienpass

Das Gutscheinheft 2024 zum Landesfamilienpass kann ab sofort beim Bürgerzentrum in der Marktpassage während der Öffnungszeiten abgeholt werden.

Das Gutscheinheft 2024 zum Landesfamilienpass kann ab sofort beim Bürgerzentrum Singen (August-Ruf-Straße 13) während der Öffnungszeiten (Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag 8 - 18 Uhr, Donnerstag 8 - 12 Uhr) abgeholt werden. Telefonische Auskunft unter +49 7731 85-599. Neuanträge können ebenfalls beim BÜZ gestellt werden.

Das Gutscheinheft begünstigt zu vergünstigten oder kostenfreien Besuchen von staatlichen Schlössern und Gärten sowie staatlichen Museen in Baden-Württemberg. Weitere nichtstaatliche Einrichtungen können ebenfalls besucht werden.

Einen Landesfamilienpass können erhalten:

  • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigendem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Familien, die mit mindestens einem kindergeldberechtigendem schwer behindertem Kind mit mindestens 50 v.H. Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Familien, die Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Bürgergeldberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben

Bei der Ausstellung des Landesfamilienpasses können neben einer antragstellenden Person (im Pass: Berechtigte Person) noch bis zu vier weitere Erwachsene (im Pass: Begleitpersonen, beispielsweise der getrenntlebende Elternteil, die Großeltern oder eine andere Betreuungsperson) eingetragen werden. Von den eingetragenen Personen können bei Ausflügen aber höchstens jeweils zwei ausgewählt werden, die die Vergünstigungen des Landesfamilienpasses in Anspruch nehmen können.

Flyer zum Landesfamilienpass liegen im Bürgerzentrum sowie bei der Wohngeldbehörde und den Sozialen Leistungen aus.