Impfung gegen Covid-19
Impfungen im Singener Rathaus
Es werden wöchentlich Impfungen im Singener Rathaus im Bürgernebensaal West (Zimmer 115) angeboten.
Impftermine im Juli
- Montag, 4. Juli 2022, 13-19 Uhr
- Montag, 11. Juli 2022, 13-19 Uhr
- Montag, 18. Juli 2022, 13-19 Uhr
- Montag, 25. Juli 2022, 13-19 Uhr
Eine Impfung mit BioNTech, Moderna und Nuvaxovid (Novovax) ist möglich. Auch Kinderimpfungen (ab 5 Jahren) werden angeboten. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Corona-Teststationen in der Stadt Singen
Sie wollen sich in der Stadt Singen auf das Coronavirus testen lassen? Hier erhalten Sie eine Übersicht über die aktuellen Teststationen.
Alle Teststationen
Absonderungsbescheinigung
Seit dem 10. März 2022 benötigen Sie keine Absonderungsbescheinigung mehr, wenn Sie positiv auf Covid-19 getestet wurden. Es genügt, wenn Sie Ihr positives Testergebnis Ihrem Arbeitgeber vorlegen. Daher werden ab sofort keine Bescheinigungen mehr durch uns ausgestellt.
Ungeimpfte Kontaktpersonen haben keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Daher werden auch für solche Personen keine Bescheinigungen mehr ausgestellt. Geimpfte Kontaktpersonen unterliegen in der Regel keiner Quarantäne.
Sollte bei Ihnen trotz gültiger Impfung durch das Gesundheitsamt eine Quarantäne angeordnet worden sein, geben Sie uns bitte ausführlich Bescheid. Diese Fälle klaren wir dann individuell.
Andere Fragen zum Thema Corona werden natürlich weiterhin gerne durch uns beantwortet. Schreiben Sie uns einfach corona@singen.de
Aktuelle Corona-Verordnung
Die Seite der Landesregierung Baden-Württemberg informiert über die Maßnahmen gegen das Corona-Virus und beantwortet die häufigsten Fragen rund um Corona.
Wichtige Links
Corona-Verordnung des Landes in der jeweils gültigen Fassung
Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung
Informationen des Landkreises (Stand: 1. Juli)
Insgesamt 98.787 (+318 zum 30.06.) positiv getestete Personen und 96.900 Genesene (+72 zum 30.06.) verzeichnet der Landkreis Konstanz zum Stand 1. Juli.
Aktuell werden 1.450 (+246 zum 30.06.) positiv getestete Personen gemeldet. 22 Personen befinden sich in stationärer Behandlung, 2 Menschen werden intensivmedizinisch behandelt; eine Person davon wird invasiv beatmet.
Anteil COVID-19 Patienten an Intensivbetten: 2 % (Quelle: corona-in-zahlen.de)
Es werden insgesamt 437 Todesfälle an und mit Corona verzeichnet (seit Beginn der Pandemie).
In Singen selbst gibt es aktuell 199 positiv getestete Personen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Landratsamtes Konstanz.
Telefon-Hotline des Landratsamtes Konstanz
Für Fragen zu Testungen, Quarantäneregelungen, Risikogruppen, Grenzübertritten oder zur Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg.
07531/800-7777 (Montag bis Freitag zwischen 8 und 16 Uhr)
Sollte die Corona Telefon-Hotline überlastet sein, dann können Sie auch eine E-Mail an das Gesundheitsamt schicken: corona.gesundheitsamt@lrakn.de
Intensivregister des Robert Koch Instituts
In Baden-Württemberg sind aktuell 1.882 Intensivbetten belegt, davon 97 Covid-19 Fälle; 32 werden davon invasiv beatmet. Gesamtzahl der betreibbaren Intensivbetten: 2.200; innerhalb von sieben Tagen könnten zusätzliche 981 Intensivbetten aufgestellt werden.
Stand: 01.07.2022 / Quelle: Robert Koch Institut
Auf den Seiten des Robert Koch Instituts finden Sie das Intensivregister, aufgeschlüsselt nach den Bundesländern.
Hier kann man aktuelle Belegungssituation der einzelnen Krankenhaus-Standorte abrufen
Hilfreiche Informationen
Informationen zu Corona-Impfstoffen
Städtische Mail-Adresse für Corona-Anfragen
Die Stadt Singen hat für alle Anfragen zum Thema Corona jetzt eine zentrale E-Mail-Adresse eingerichtet:
Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, beim Thema Corona künftig nur noch diese Adresse zu benutzen; Insbesondere Anfragen zu Auslandsreisen und Vorgaben bei der Rückkehr aus dem Ausland werden ausschließlich über diese E-Mailadresse abgewickelt. Aufgrund der hohen Anzahl an Anfragen wird um etwas Geduld bei der Beantwortung gebeten.
Entsorgung von Corona-Schnelltests
Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat auf Grundlage der Empfehlungen des Robert Koch Instituts Hinweise zur Entsorgung von Abfällen, die bei Corona-Schnelltest in privaten Haushalten anfallen, herausgegeben (Stand 16. Dezember 2020).
Betroffene Abfälle
- Abstrich-Teststäbchen
- Extraktionspufferröhrchen
- Kunststoffpipetten
- Testkassetten
- persönliche Schutzausrüstung (z. B. Schutzbekleidung, Masken)
Vorsichtsmaßnahmen
Die Abfälle sind in stabilen, möglichst reißfesten Müllsäcken zu sammeln, die fest verschlossen (zum Beispiel verknotet) werden müssen. Soweit Spitze oder scharfe Gegenstände anfallen, müssen diese in stich- und bruchfesten Einwegbehältnissen gesammelt und fest verschlossen werden.
- Geringe Mengen an flüssigen Abfällen sollten tropfsicher verpackt sein, also zum Beispiel mit saugfähigem Material umwickelt werden.
- Die Abfälle sind über die Restmülltonne zu entsorgen.
- Die Müllsäcke sind direkt in die Abfalltonnen oder Container zu geben und dürfen nicht daneben gestellt werden. Damit soll bei anderen Nutzern der gleichen Restmülltonne als auch bei den Müllwerkern eine Gefährdung möglichst ausgeschlossen werden.
Bei konkreten Fragen zur Entsorgung dieser Abfälle, steht die Abfallberatung der Stadt Singen gerne zur Verfügung:
Einkaufshilfe-Service
Singener Kriminalprävention mit Busbegleitern
Die Singener Kriminalprävention (SKP) bietet älteren Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen an, kleinere notwendige Einkäufe oder Botengänge für sie zu erledigen (dieses Angebot richtet sich nicht an Menschen, die sich in Quarantäne befinden!):
Die Busbegleiterinnen und Busbegleiter (können sich ausweisen!) erledigen die Aufträge bzw. liefern die Einkäufe bei den Betroffenen zu Hause ab.
Bürgerverein Überlingen
Der Bürgerverein Überlingen am Ried bietet für alle bedürftigen Mitbürgerinnen und Mitbürger, Kranke und Personen, die im Moment die Öffentlichkeit meiden möchten bzw. sollten, einen Einkaufsservice für alle notwendigen Lebensmittel bei „Münchows Lädele“ an.
Weitere Informationen und Anmeldung bei der Einsatzleiterin des Bürgervereins:
oder beim ersten Vorsitzenden:
Gesundheitsverbund Landkreis Konstanz: Besucherregelung
Die jeweils gültige Besucherregelung ist auf der Startseite der GLKN-Homepage hinterlegt (www.glkn.de). Hier finden sich auch Formulare für die Patientenselbstauskunft sowie ein Besucherfragebogen. Ein Ausfüllen im Vorfeld erleichtert das Procedere vor Ort.