Vorhaben 23 des Bundesbedarfsplangesetzes, Abschnitt 2: Mainwangen – Talheim
Einleitung des Planfeststellungsverfahren durch das Regierungspräsidium Freiburg und Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Planunterlagen
Die TransnetBW GmbH hat die Feststellung des Planes nach § 43 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) i. V. m. §§ 72 ff. Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) für den Abschnitt 2: Mainwangen – Talheim mit Anschluss Beuren beantragt.
Die TransnetBW GmbH hat die Feststellung des Planes nach § 43 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) i. V. m. §§ 72 ff. Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) für den Abschnitt 2: Mainwangen – Talheim mit Anschluss Beuren beantragt.
zur Öffentlichen Bekanntmachung (PDF)
Die Planunterlagen für das Vorhaben mit dem Erläuterungsbericht können ab Dienstag, 23.09.2025, auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Freiburg zur Einsichtnahme aufgerufen und heruntergeladen werden (dort unter der Rubrik „Energieleitungen“).
Der gesetzliche Einsichtnahmezeitraum von einem Monat (§ 73 Abs. 3 Satz 1 LVwVfG) endet am Donnerstag, 23.10.2025. Zusätzlich sind die Planunterlagen auf der Seite Bürgerbeteiligung verlinkt.