Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit „Sonderbauflächen Solarpark Münchried“

Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09.01.2025 die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB der 30. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 „Sonderbauflächen Solarpark Münchried“, Rielasingen-Worblingen beschlossen.

Öffentliche Bekanntmachung der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen

30. Änderung Flächennutzungsplan 2020 – Sonderbauflächen Solarpark Münchried, Rielasingen-Worblingen

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB

Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09.01.2025 die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB der 30. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 „Sonderbauflächen Solarpark Münchried“, Rielasingen-Worblingen beschlossen.

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Veröffentlichung im Internet

Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 BauGB findet vom 02.06.2025 bis einschließlich 04.07.2025 statt (Auslegungsfrist). In dieser Zeit kann der Entwurf der 30. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 mit der Begründung einschließlich Umweltbericht/Steckbrief und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen auf der Seite Bürgerbeteiligung eingesehen werden.