Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit „29. Änderung FNP 2020“

Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09.10.2025 die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB der 29. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 beschlossen.

Öffentliche Bekanntmachung der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen

29. Änderung Flächennutzungsplan 2020 – Sonderbauflächen Krankenhaus/Sonderbauflächen Schienenhaltepunkt, Singen

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB

Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09.10.2025 die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB der 29. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 beschlossen.

zur Öffentlichen Bekanntmachung (PDF)

Veröffentlichung im Internet sowie öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 BauGB findet vom 19.01.2026 bis einschließlich 20.02.2026 statt (Auslegungsfrist).

Ergänzend zur öffentliche Auslegung kann der Entwurf der 29. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 mit der Begründung einschließlich Umweltverträglichkeitsbericht (Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 2 UVPG in Verbindung mit Punkt 18.7 der Anlage 1 zum UVPG) und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen auf der Seite Bürgerbeteiligung eingesehen werden.