Durch den Zusammenschluss der Städte und Gemeinden Aach, Büsingen, Engen, Gailingen, Gottmadingen, Hilzingen, Mühlhausen-Ehingen, Rielasingen-Worblingen, Singen (Hohentwiel), Steißlingen, Tengen und Volkertshausen wurde zum 1. Januar 2020 der Gemeinsame Gutachterausschuss Hegau-Hochrhein bei der Stadt Singen gegründet. Seitdem werden die Aufgaben der beteiligten Kommunen zentral durch den Gemeinsamen Gutachterausschuss Hegau-Hochrhein wahrgenommen.

Zur Erfüllung seiner Aufgaben verfügt der Gemeinsame Gutachterausschuss Hegau-Hochrhein bei der Stadt Singen über eine Geschäftsstelle, die beim Fachbereich Bauen angesiedelt ist.

Die Aufgaben des Gutachterausschusses sind im Baugesetzbuch (BauGB), insbesondere in den §§ 192 ff. BauGB, geregelt. Die gesetzlichen Befugnisse – unter anderem zur Erhebung erforderlicher Daten, beispielsweise durch Fragebögen – ergeben sich aus § 197 BauGB.

Der Gutachterausschuss ist ein ehrenamtlich besetztes, unabhängiges Fachgremium außerhalb der Hierarchie der Stadtverwaltung. Die Gutachterinnen und Gutachter verfügen aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit, etwa in den Bereichen Immobilienbewertung, Bauwesen, Architektur, Vermessung oder Immobilienwirtschaft, über den notwendigen Sachverstand, um die ihnen gesetzlich übertragenen Aufgaben fachgerecht, objektiv und neutral wahrzunehmen.

Unsere Dienstleistungen

Antrag auf Erstellung eines Verkehrswertgutachtens

Zur Ermittlung des Verkehrswerts von bebauten oder unbebauten Grundstücken (z.B. bei Verkauf, Erbauseinandersetzung oder Scheidung) erstellt der Gemeinsame Gutachterausschuss Hegau-Hochrhein schriftliche Gutachten. Bewertet werden bebaute Grundstücke einschließlich Gebäude, unbebaute Grundstücke, bebaute oder unbebaute Grundstücksteile, grundstücksgleiche Rechte (z.B. Erbbaurechte) sowie Eigentumswohnungen.

Voraussetzung ist ein Antrag bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses. Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer, gleichstehend Berechtigte (z.B. Erbbauberechtigte), Inhaber anderer Rechte am Grundstück, Pflichtteilsberechtigte (nächste Angehörige) sowie Gerichte und Justizbehörden. Kaufinteressenten sind nicht antragsberechtigt.

Im Antrag ist die Berechtigung darzulegen und anzugeben, welches Grundstück oder welches Recht bewertet werden soll. Erforderliche Unterlagen (z.B. Lagepläne) werden bei Bedarf angefordert.

Bei der Verkehrswertermittlung werden insbesondere berücksichtigt: der Wertermittlungsstichtag, die rechtlichen Gegebenheiten (Entwicklungszustand, beitragsrechtlicher Zustand, abgabenrechtlicher Zustand sowie Art und Maß der baulichen Nutzung nach öffentlichem Bau- und Planungsrecht), die tatsächlichen Eigenschaften (Grundstücksgröße, -gestalt, Bodenbeschaffenheit, Bebauung) sowie die Lage des Grundstücks.

Eine gesetzliche Frist für die Durchführung besteht nicht. Die Bearbeitungsdauer ist bei der Geschäftsstelle zu erfragen. Die Gebühren richten sich nach dem ermittelten Verkehrswert und werden auf Grundlage der Gutachterausschussgebührensatzung festgesetzt.

Rechtsgrundlagen hierfür sind §§ 192–199 Baugesetzbuch (BauGB), die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) sowie die Gutachterausschussverordnung.

Auskunft aus der Kaufpreissammlung beantragen

Die Kaufpreissammlung des Gemeinsamen Gutachterausschusses Hegau-Hochrhein ist nicht öffentlich zugänglich. Privatpersonen können unter bestimmten Voraussetzungen Auskunft erhalten.

Grundlage der Kaufpreissammlung sind ausgewertete Grundstückskauf- und -tauschverträge sowie sonstige Vorgänge der Eigentumsübertragung. Die Urkunden hierzu erhält der Gutachterausschuss insbesondere von Notarinnen und Notaren. Die Kaufpreissammlung bildet die Arbeitsgrundlage des Gutachterausschusses und der Bewertungssachverständigen. Sie enthält Informationen über Kauf- und Tauschverträge von Grundstücken, Grundstücksteilen und Rechten an Grundstücken, wertbeeinflussende Merkmale sowie daraus abgeleitete Daten für die Wertermittlung. Auskünfte erfolgen in der Regel in Form anonymisierter Vergleichsobjekte, die für eine konkrete Bewertungsanfrage geeignet sind.

Voraussetzungen für die Auskunft aus der Kaufpreissammlung sind:  

  • Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses durch die Antragstellerin oder den Antragsteller
  • Wahrung der schutzwürdigen Interessen betroffener Personen
  • sachgerechte Verwendung der Daten ausschließlich für den angegebenen Zweck
  • keine Weitergabe der Daten an Dritte

Ein berechtigtes Interesse wird regelmäßig angenommen, wenn Behörden oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung mit einer Wertermittlung befasst sind.

Die Auskunft ist schriftlich bei der zuständigen Stelle zu beantragen. Sie wird ohne Angabe von Namen und Anschrift der Eigentümer oder sonstiger Berechtigter als allgemeine Preisauskunft erteilt.

Es fallen Gebühren nach der Gutachterausschussgebühren-Satzung an. Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 3 bis 5 Werktage.

Rechtsgrundlagen sind § 195 Baugesetzbuch (BauGB) sowie §§ 11 und 13 sowei die Gutachterausschussverordnung.

Fragebogen zur Erfassung von Objektdaten

Der Fragebogen dient der Erfassung wichtiger Objektdaten zu einer Immobilie, damit der beurkundete Kaufpreis sachgerecht bewertet, vergleichbar gemacht und in der Kaufpreissammlung ausgewertet werden kann. Diese Angaben bilden eine wesentliche Grundlage für eine transparente und verlässliche Grundstücksmarktanalyse. Die Befugnisse zur Erhebung der Daten ergeben sich unteranderem aus dem § 197 BauGB.

Formulare

Grundstücksmarktbericht

Die statistischen Auswertungen aus der Kaufpreissammlung werden vom Gemeinsamen Gutachterausschuss Hegau-Hochrhein aufbereitet und im Grundstücksmarktbericht zusammengefasst. 

Erschließungsbeiträge für die Stadt Singen und Ortsteile entrichten

Als „Erschließung“ werden alle Maßnahmen bezeichnet, die erforderlich sind, um ein Grundstück „baureif“ zu machen. Dadurch entstehen Kosten. Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie diese zumindest teilweise übernehmen.

Die Stadt Singen muss gemäß Ihrer Erschließungsbeitragssatzung Erschließungsbeiträge erheben.

Rechtsgrundlage

Bodenrichtwertkarte

In der Bodenrichtwertkarte werden die gesamten Bodenrichtwerte mit den dazugehörigen Bodenrichtwertzonen graphisch dargestellt.

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Kontakt

Die Datenschutzerklärung für die Erhebung von personenbezogenen Daten durch den Gemeinsamen Gutachterausschuss Hegau - Hochrhein bei der Stadt Singen finden Sie auf der Seite Datenschutz.

Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Hohgarten 2
78224 Singen (Hohentwiel)
Fax +49 7731 85-882474

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit

Arbeitstag (Mo - Fr)
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Montag
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mittwoch
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag
14:00 Uhr - 16:00 Uhr