Durch den Zusammenschluss der Städte und Gemeinden Aach, Büsingen, Engen, Gailingen, Gottmadingen, Hilzingen, Mühlhausen-Ehingen, Rielasingen-Worblingen, Singen (Hohentwiel), Steißlingen, Tengen und Volkertshausen wurde zum 1. Januar 2020 der Gemeinsame Gutachterausschuss Hegau-Hochrhein bei der Stadt Singen gegründet. Seitdem werden die Aufgaben der beteiligten Kommunen zentral durch den Gemeinsamen Gutachterausschuss Hegau-Hochrhein wahrgenommen.
Zur Erfüllung seiner Aufgaben verfügt der Gemeinsame Gutachterausschuss Hegau-Hochrhein bei der Stadt Singen über eine Geschäftsstelle, die beim Fachbereich Bauen angesiedelt ist.
Die Aufgaben des Gutachterausschusses sind im Baugesetzbuch (BauGB), insbesondere in den §§ 192 ff. BauGB, geregelt. Die gesetzlichen Befugnisse – unter anderem zur Erhebung erforderlicher Daten, beispielsweise durch Fragebögen – ergeben sich aus § 197 BauGB.
Der Gutachterausschuss ist ein ehrenamtlich besetztes, unabhängiges Fachgremium außerhalb der Hierarchie der Stadtverwaltung. Die Gutachterinnen und Gutachter verfügen aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit, etwa in den Bereichen Immobilienbewertung, Bauwesen, Architektur, Vermessung oder Immobilienwirtschaft, über den notwendigen Sachverstand, um die ihnen gesetzlich übertragenen Aufgaben fachgerecht, objektiv und neutral wahrzunehmen.
