Grundsteuerreform
Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Grundsteuerreform finden Sie in unseren FAQs.
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In der Bodenrichtwertkarte werden die gesamten Bodenrichtwerte mit den dazugehörigen Bodenrichtwertzonen graphisch dargestellt.
Bei den Bodenrichtwerten handelt es sich um durchschnittliche Lagewerte für den Boden, wie sie ohne Berücksichtigung ungewöhnlicher oder persönlicher Verhältnisse auf dem Grundstücksmarkt zu erzielen wären.
Der Bodenrichtwert ist bezogen auf ein baureifes Grundstück, dessen Eigenschaften für das Gebiet typisch sind (Richtwertgrundstück). Bodenrichtwerte beziehen sich grundsätzlich auf unbebaute Grundstücke (Bodenrichtwertrichtlinien).
Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie Lage und Entwicklungszustand, planungsrechtliche und marktübliche Nutzungsmöglichkeit, sowie im Erschließungszustand, der Neigung, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgröße und -zuschnitt bewirken Abweichungen seines Bodenwertes vom Richtwert.
Die gesetzliche Grundlage entnehmen Sie §13 - §17 der ImmoWertV, sowie den §193 Abs. 5 und §196 des BauGB.
Die Bodenrichtwerte für die Grundsteuer B stehen auf der digitalen Plattform BORIS BW „Bodenrichtwerte Grundsteuer B“ zur Verfügung.
Die abgeleiteten Faktoren finden Sie auf der Seite Grundstücksmarktbericht.
Mündliche Auskünfte aus der Bodenrichtwertkarte sind gebührenfrei.
Die Gebühren für schriftliche Auskünfte über Bodenrichtwerte entnehmen Sie aus der Gutachterausschussgebühren-Satzung.
Die Datenschutzerklärung für die Erhebung von personenbezogenen Daten durch den Gemeinsamen Gutachterausschuss Hegau - Hochrhein bei der Stadt Singen finden Sie auf der Seite Datenschutz.