Eine Randsteinabsenkung ermöglicht eine Zufahrt zu einem Grundstück über Gehwege oder andere öffentliche Verkehrsflächen. Für die Herstellung, Änderung oder Erweiterung ist vor Beginn der Arbeiten eine Genehmigung erforderlich.
Was ist zu beachten?
Randsteinabsenkungen werden insbesondere im Hinblick auf die Verkehrssicherheit und die technischen Vorgaben geprüft. Dabei werden auch Anzahl und Breite der geplanten Zufahrten berücksichtigt. Grundsätzlich ist nur eine Zufahrt in der für eine sichere Zu- und Abfahrt erforderlichen Mindestbreite zulässig.
Wichtig: Provisorische Randsteinankeilungen aus Beton, Holz, Gummi oder anderen Materialien sind auf öffentlichen Verkehrsflächen nicht zulässig. Sie können den Wasserabfluss und die Straßenreinigung beeinträchtigen sowie das Unfallrisiko erhöhen.
Voraussetzungen für die Ausführung
Die Arbeiten dürfen erst nach Erteilung der Genehmigung beginnen und nur von einer zugelassenen Straßenbaufirma ausgeführt werden. Die ausführende Firma ist im Antrag anzugeben.
Kosten
Die Kosten für die Randsteinabsenkung und die erforderlichen Anpassungen der öffentlichen Verkehrsflächen sind von der antragstellenden Person zu tragen. Dies gilt auch für gegebenenfalls erforderliche spätere Rückbaumaßnahmen.
Antrag auf Randsteinabsenkung
Für den Antrag sind folgende Unterlagen einzureichen:
- vollständig ausgefüllter Antrag
- Lageplan mit bemaßter Randsteinabsenkung
- Fotos der bestehenden Situation
- Angaben zur ausführenden Straßenbaufirma
Der Antrag kann schriftlich per Post oder digital per E-Mail eingereicht werden.