Straßenbau

Die Abteilung Straßenbau ist für die Genehmigung, Koordination und Überwachung von Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum zuständig. Dazu gehören unter anderem Aufgrabungen, Randsteinabsenkungen und weitere Arbeiten an öffentlichen Verkehrsflächen.

Wir prüfen eingehende Anträge nach den geltenden Vorschriften, stimmen erforderliche Maßnahmen mit den beteiligten Stellen ab und überwachen die ordnungsgemäße Ausführung.

Darüber hinaus unterstützen wir Bürgerinnen und Bürger, Tiefbaufirmen sowie Versorgungsträger bei der Planung und Durchführung ihrer Maßnahmen.

Leistungen

Aufgrabungen im öffentlichen Verkehrsraum

Für Aufgrabungen im öffentlichen Verkehrsraum sind vor Beginn der Arbeiten eine Aufbruchgenehmigung und eine verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich. Hier finden sich die erforderlichen Anträge und die geltenden Bestimmungen.

1. Aufbruchgenehmigung

Für Aufbrucharbeiten im öffentlichen Verkehrsraum ist vor Beginn der Arbeiten eine Aufbruchgenehmigung erforderlich.

Hinweis: Anträge, die per E-Mail eingereicht werden, können leider nicht bearbeitet werden.

2. Verkehrsrechtliche Anordnung

Für die Durchführung der Arbeiten ist zusätzlich eine verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich. Diese sollte zeitgleich mit der Aufbruchgenehmigung beantragt werden.

Bestimmungen für Aufgrabungen

Für die Ausführung der Aufbrucharbeiten im Stadtgebiet von Singen gelten die Bestimmungen über Aufgrabungen von „öffentlich gewidmeten“ Straßenverkehrsflächen im Stadtgebiet von Singen.

Randsteinabsenkungen

Eine Randsteinabsenkung ermöglicht eine Zufahrt zu einem Grundstück über Gehwege oder andere öffentliche Verkehrsflächen. Für die Herstellung, Änderung oder Erweiterung ist vor Beginn der Arbeiten eine Genehmigung erforderlich.

Was ist zu beachten?

Randsteinabsenkungen werden insbesondere im Hinblick auf die Verkehrssicherheit und die technischen Vorgaben geprüft. Dabei werden auch Anzahl und Breite der geplanten Zufahrten berücksichtigt. Grundsätzlich ist nur eine Zufahrt in der für eine sichere Zu- und Abfahrt erforderlichen Mindestbreite zulässig.

Wichtig: Provisorische Randsteinankeilungen aus Beton, Holz, Gummi oder anderen Materialien sind auf öffentlichen Verkehrsflächen nicht zulässig. Sie können den Wasserabfluss und die Straßenreinigung beeinträchtigen sowie das Unfallrisiko erhöhen.

Voraussetzungen für die Ausführung

Die Arbeiten dürfen erst nach Erteilung der Genehmigung beginnen und nur von einer zugelassenen Straßenbaufirma ausgeführt werden. Die ausführende Firma ist im Antrag anzugeben.

Kosten

Die Kosten für die Randsteinabsenkung und die erforderlichen Anpassungen der öffentlichen Verkehrsflächen sind von der antragstellenden Person zu tragen. Dies gilt auch für gegebenenfalls erforderliche spätere Rückbaumaßnahmen.

Antrag auf Randsteinabsenkung

Für den Antrag sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • vollständig ausgefüllter Antrag
  • Lageplan mit bemaßter Randsteinabsenkung
  • Fotos der bestehenden Situation
  • Angaben zur ausführenden Straßenbaufirma

Der Antrag kann schriftlich per Post oder digital per E-Mail eingereicht werden.

Kontakt

Straßenbau
Hohgarten 2
78224 Singen (Hohentwiel)
Fax +49 7731 85882353

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit

Arbeitstag (Mo - Fr)
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