Wiedervermietungsprämie: Anreiz für mehr Wohnraum

Im Rahmen der Wohnraumoffensive Baden-Württemberg kann die Stadt eine Wiedervermietungsprämie vom Land erhalten und diese an vermietende Eigentümer weitergeben.

In Singen – wie in vielen anderen Städten Baden-Württembergs – ist leerstehender Wohnraum immer wieder ein wichtiges Thema. Wohnungen und Häuser stehen teilweise über längere Zeit leer, obwohl dringend Wohnraum benötigt wird. Eine Wiedervermietungsprämie soll hier gezielt Anreize schaffen.

Die Stadt Singen setzt sich aktiv dafür ein, dass leerstehende Wohnungen und Häuser wieder dem Wohnungsmarkt zugeführt werden. Im Rahmen der Wohnraumoffensive Baden-Württemberg kann die Stadt hierfür eine Wiedervermietungsprämie vom Land erhalten und diese an vermietende Eigentümerinnen und Eigentümer im Stadtgebiet weitergeben.

Konkret bedeutet dies: Eigentümerinnen und Eigentümer einer Wohnung in Singen, die über einen längeren Zeitraum leer stand, können nach einer Beratung durch die Stadt eine einmalige Prämie erhalten, wenn sie die Wohnung wieder vermieten. Die Prämie beträgt zwei Nettokaltmieten, maximal jedoch 1.800 Euro.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass zunächst eine Beratung durch den kommunalen Beauftragten für leerstehenden Wohnraum erfolgt ist. Zudem muss die Wohnung nachweislich mindestens sechs Monate leer gestanden haben. Weiterhin ist ein gültiger Mietvertrag erforderlich, der entweder unbefristet abgeschlossen wurde oder eine Mindestlaufzeit von einem Jahr aufweist. Der Mietvertrag darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als sechs Monate sein.

Die Förderung kann im Jahr 2026 noch bis einschließlich 31. Dezember 2026 beantragt werden.

Detaillierte Informationen zur Beantragung der Prämie sowie den entsprechenden Ansprechpartner finden Sie auf der Seite „Wiedervermietungsprämie“.