Wiedervermietungsprämie
In Singen – wie in vielen Städten in Baden-Württemberg – wird dringend Wohnraum benötigt. Gleichzeitig stehen immer wieder Wohnungen leer.
Mit der Wiedervermietungsprämie schafft die Stadt Singen einen finanziellen Anreiz, leerstehende Wohnungen oder Häuser wieder zu vermieten.
Die Stadt unterstützt Eigentümerinnen und Eigentümer dabei aktiv und gibt eine Förderung des Landes Baden-Württemberg in Form einer Prämie weiter.
Wie hoch ist die Prämie?
Die Prämie beträgt:
- zwei Nettokaltmieten
- maximal jedoch 1.800 Euro
Die Auszahlung erfolgt einmalig.
Wer kann die Prämie beantragen?
Die Prämie richtet sich an:
- Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungen oder Häusern im Stadtgebiet Singen,
- deren Wohnraum nachweislich mindestens sechs Monate leer stand
- und die ihre Wohnung nach einer Beratung durch die Stadt wieder vermieten.
Voraussetzungen
Für die Gewährung der Prämie müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Es hat eine Beratung durch den kommunalen Ansprechpartner für leerstehenden Wohnraum stattgefunden.
- Die Wohnung stand nachweislich mindestens sechs Monate leer.
- Der Mietvertrag ist:
- unbefristet oder hat eine Laufzeit von mindestens einem Jahr
- nicht älter als sechs Monate
Wie läuft die Antragstellung ab?
Die Antragstellung erfolgt in wenigen Schritten:
- Beratung durch den kommunalen Ansprechpartner
- Wiedervermietung der Wohnung
- Ausfüllen des Antragsformulars
- Einreichen der erforderlichen Unterlagen
- Prüfung durch die Stadt und Auszahlung der Prämie
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- das ausgefüllte Antragsformular (insbesondere Punkte 2.3 und 2.4)
- Nachweise über alte und neue Mietverträge, aus denen hervorgehen:
- Dauer des Leerstands
- Laufzeit des neuen Mietvertrags
- Höhe der Nettomiete
- die unterschriebene Datenschutzinformation
- Ihre Kontaktdaten für Rückfragen
Bis wann ist die Förderung möglich?
Die Wiedervermietungsprämie kann im Jahr 2026 bis zum 31.12.2026 beantragt werden.
