Stadt Singen fördert Vereinsveranstaltungen in Stadt- und Scheffelhalle
Die Stadt Singen unterstützt Vereine bei der Durchführung von Veranstaltungen in der Stadthalle und der neuen Scheffelhalle.
Die Stadt Singen unterstützt Vereine bei der Durchführung von Veranstaltungen in der Stadthalle und der neuen Scheffelhalle. Grundlage hierfür sind die vom Gemeinderat angepassten Zuschussrichtlinien.
Mit den aktualisierten Regelungen setzt die Stadt die Förderung der Singener Vereinslandschaft fort und trägt dazu bei, ein vielfältiges Veranstaltungsangebot in Singen zu ermöglichen.
Für Vereinsveranstaltungen in der Stadthalle können weiterhin bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten im Rahmen der festgelegten Förderhöchstgrenze übernommen werden. Bei Veranstaltungen in der Scheffelhalle ist eine Bezuschussung von bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten möglich.
Die genaue Höhe der Fördersätze sowie die Fördergrundsätze können den entsprechenden Richtlinien auf der Seite Ortsrecht entnommen werden.
Förderanträge können ab sofort bis Ende 2026 formlos per E-Mail gestellt werden.
Für Fragen zu den Zuschüssen steht das Kulturbüro der Stadt Singen gerne zur Verfügung: kulturbuero@singen.de oder +49 7731 85-761.