Qualifizierter Mietspiegel für Singen anerkannt

Der Gemeinderat hat mehrheitlich die Einführung eines qualifizierten Mietspiegels für nicht preisgebundenen Wohnraum gemäß §558d BGB zum 1. März 2024 anerkannt.

Der Gemeinderat hat mehrheitlich die Einführung eines qualifizierten Mietspiegels für nicht preisgebundenen Wohnraum gemäß §558d BGB zum 1. März 2024 anerkannt. Der Mietspiegel dient sowohl für die Mieter als auch für die Vermieter als wirksames Instrument und Orientierungshilfe bei der Frage der Mietpreisgestaltung. Nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen wurde der Mietspiegel durch das EMA-Institut erstellt, das zahlreiche Mietspiegel beispielsweise in Mannheim, Friedrichshafen, Radolfzell und Konstanz begleitet hat. Die Erstellung erfolgte gemeinsam mit der Gemeinde Rielasingen-Worblingen.

Als ortsübliche Vergleichsmiete für freifinanzierte Wohnungen wurden nach einer Mieterbefragung 8,23 Euro für Singen und 8,42 Euro in Rielasingen-Worblingen für den Quadratmeter ohne Zugrundelegung differenzierender Wohnortmerkmale errechnet. Bei dieser ortsüblichen Vergleichsmiete handelt es sich um den Mittelwert der Entgelte, die für Mietwohnungen in der betreffenden (oder einer vergleichbaren) Gemeinde in den vergangenen sechs Jahren für Wohnraum verlangt wurden.

Eine Tabelle des durchschnittlichen Nettomietniveau für Wohnungen mittleren Standards und mittlerer Wohnlage – abhängig nur von Wohnfläche und Baujahr – ist in der Mietspiegelbroschüre aufgeführt. Eine spezifische Berechnung der Miete erfolgt je nach Art, Größe, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Beschaffenheit und Ausstattung.

Für eine individuell errechnete Nettomiete steht ein Online-Rechner zum Mietspiegel zur Verfügung, der für die entsprechenden individuellen Wohnungsmerkmale je nach Eingabe Zu- und Abschläge in Prozenten einbezieht. 

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In der Mietspiegelbroschüre wird ferner der Anwendungsbereich des Mietspiegels aufgeführt, so fallen etwa Sozialwohnungen nicht darunter.

Für die Datenerhebung wurden per Zufall 2.400 mietspiegelrelevante Haushalte in Singen und 600 mietspiegelrelevante Haushalte in Rielasingen-Worblingen angeschrieben. Der Fragebogen konnte sowohl digital als auch analog beantwortet werden. Ebenso war der Fragebogen in verschiedenen Sprachen (Englisch, Italienisch, Türkisch, Russisch und Arabisch) verfügbar. Der Rücklauf von 819 Fragebögen und weiteren 230 in Rielasingen-Worblingen entspricht einer Quote von etwa 35 Prozent. Nach Ausschluss aller nicht verwertbaren Fragebögen wurden in Singen 470 und in Rielasingen-Worblingen 125 Fragebögen in die Auswertung aufgenommen. Dies ist laut EMA eine durchschnittliche und wissenschaftlich ausreichende Rücklaufquote.

Laut Gemeinderatsbeschluss soll die notwendige Fortschreibung des Mietspiegels in zwei Jahren durch eine Neuerhebung der Daten erfolgen.

Die Stadt Singen hat sich zur Mietspiegelerstellung entschlossen, da laut dem Bundestag 2021 beschlossenen Mietspiegelreformgesetz alle Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohner zur Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels verpflichtet sind und Singen mit 49.600 Einwohnern an der Schwelle hierzu steht.