Nach Unwetter: Fällgenehmigung versus Baumschutz

Nach den schweren Sturmschäden bittet die Stadt Singen um einen besonnenen Umgang mit dem Baumbestand und verweist auf die geltende Baumschutzsatzung.

Die schweren Sturmschäden in Bohlingen, Überlingen am Ried und der Südstadt haben tiefe Spuren hinterlassen. Angesichts der Zerstörungen sorgen sich viele Bürgerinnen und Bürger, um die Standsicherheit von Bäumen auf dem eigenen oder dem benachbarten Grundstück. In der Folge verzeichnet die Stadtverwaltung derzeit eine spürbare Zunahme an Anfragen für vorsorgliche Fällungen von eigentlich gesunden und unbeschädigten Bäumen.

Die Stadtverwaltung hat Verständnis für diese Verunsicherung, Baumfällungen sind jedoch nur in begründeten Fällen (z. B. nachgewiesene Krankheit des Baumes, fehlende Standsicherheit o. ä.) rechtlich zulässig. Eine Fällgenehmigung erteilt die Stadtverwaltung.

Bei der Entscheidung muss laut Stadtverwaltung zwischen einer akuten und einer rein abstrakten Gefahr unterschieden werden. Eine akute Gefahr besteht dann, wenn die Bäume, nachweislich nicht mehr standsicher sind – etwa durch morsche Äste, massive Wurzelschäden oder offensichtliche Instabilität.

Dies wird von der Abteilung Umweltschutz, Mobilitätswende und Naturschutz auf Antrag im Einzelfall geprüft. Liegt eine Gefährdung vor, wird eine Befreiung von der städtischen Baumschutzsatzung erteilt, sodass die Bäume umgehend gefällt oder fachgerecht zurückgeschnitten werden können.

Im Gegensatz hierzu steht die abstrakte Gefahr: Auch bei gesunden, vitalen Bäumen besteht theoretisch immer das Risiko, dass extreme Stürme zu Astbruch oder Entwurzelungen führen. Dieses verbleibende Risiko zählt rechtlich jedoch zum allgemeinen Lebensrisiko. Es lässt sich – vergleichbar mit den Gefahren im Straßenverkehr oder anderen Alltagsrisiken – nie vollständig ausschließen.

Die positiven, lebensnotwendigen Eigenschaften vitaler Bäume als natürliche Klimaanlage, Schutz bei Starkregen, wichtiger Lebensraum für Tier u.v.m. überwiegen das allgemeine Risiko bei Weitem. Die Stadt Singen ruft daher die Bevölkerung dazu auf, besonnen zu reagieren, den wertvollen Baumbestand gemeinsam zu schützen und auf vorsorgliche, übereilte Fällungen zu verzichten.

Ein Antrag auf Befreiung von der Baumschutzsatzung kann schnell und unkompliziert online gestellt werden:

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Für persönliche Fragen rund um die Baumschutzsatzung und das Antragsverfahren steht die zuständige Ansprechpartnerin gerne zur Verfügung:

Claudia Kistler
Abteilung Umweltschutz, Mobilitätswende und Naturschutz