Brandschutzschau in Diskotheken künftig alle zwei Jahre

Die Baurechtsbehörde verkürzt vorsorglich Kontrollturnus bei Diskotheken auf zwei Jahre.

Die Baurechtsbehörde der Stadt Singen wird vorsorglich den Turnus für Brandverhütungsschauen in Diskotheken und ähnlichen Versammlungsstätten sowie in im Untergeschoss liegenden Gast- und Vergnügungsstätten auf künftig zwei Jahre verkürzen. Dies teilte der Leiter der Behörde, Christian Denzel, im Ausschuss für Stadtplanung und Umwelt mit.

Das Risiko für Personenschäden ist in den genannten Einrichtungen besonders hoch, da sich dort naturgemäß viele Gäste aufhalten, die mit den räumlichen Gegebenheiten nicht vertraut sind. Die Gefahren steigen insbesondere dann, wenn ausgelassen und unbedarft gefeiert wird, heißt es in der Vorlage.

Bislang hat die Behörde die vorgeschriebenen Kontrollen fristgerecht im Fünf-Jahres-Rhythmus durchgeführt, erläuterte Denzel weiter.

Als behördliches Instrument zur Kontrolle von Brandschutzvorschriften dient in Baden-Württemberg die sogenannte „Brandverhütungsschau“. Diese ist unter anderem für Hochhäuser, Pflegeheime, Gemeinschaftsunterkünfte, Beherbergungsstätten mit mehr als 20 Gästezimmern, Schulen, Kindertageseinrichtungen, großflächige Verkaufsstätten sowie Versammlungsstätten und Diskotheken vorgesehen und muss in Abständen von höchstens fünf Jahren erfolgen.

Die Abteilung Baurecht hat alle in Singen brandverhütungsschaupflichtigen Gebäude erfasst. Insgesamt handelt es sich um 154 Objekte. Der vorgeschriebene Fünf-Jahres-Turnus wurde dabei bei allen Objekten eingehalten.

Zuletzt hat das Regierungspräsidium Freiburg der Stadt Singen im Jahr 2024 eine hervorragende Pflichterfüllung bescheinigt.