Sonderbaufläche Solarpark Bohlingen, Singen-Bohlingen

21. Änderung des Flächennutzungsplans 2020

Öffentliche Bekanntmachung der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen

Plan zur Bekanntmachung.
Plan zur Bekanntmachung.

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB

Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14. Februar 2023 die Aufstellung nach § 2 Absatz 1 BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB der 21. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 – Sonderbaufläche Solarpark Bohlingen, Singen-Bohlingen beschlossen.

Plangebiet

Das von der Änderung des Flächennutzungsplans betroffene Gebiet „SO-Solarpark Bohlingen“ liegt östlich des Singener Ortsteils Bohlingen, nördlich der L 222 mit einer Flächengröße von rund 5,2 Hektar. Die genaue Lage des betroffenen Gebiets kann aus dem beigefügten Übersichtsplan entnommen werden.

Ziel und Zweck der Planung

Mit der Änderung des Flächennutzungsplans soll ein Beitrag zur Energiewende und zum Ausbau der erneuerbaren Energien geleistet werden, indem die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Solaranlage geschaffen werden.

Durchführung und einzusehende Unterlagen

Die Beteiligung der Öffentlichkeit findet vom 19. Februar bis einschließlich 22. März 2024 statt (Auslegungsfrist). In dieser Zeit wird der Entwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 mit der Begründung einschließlich Umweltbericht/Steckbrief, Artenschutzrechtliche Prüfung und CEF Maßnahmenkonzept Feldlerche sowie die umweltrelevanten Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung, bei den folgenden Stellen öffentlich ausgelegt:

  • Rathaus der Stadt Singen, Fachbereich Bauen, Abt. Stadtplanung, Hohgarten. 2, 1. OG, Flur, Zimmer 103-105, 141-144, 78224 Singen
  • Rathaus der Gemeinde Rielasingen-Worblingen, Bürgermeisteramt, Lessingstraße 2, 1. OG, Flur, Zimmer 28, 78239 Rielasingen-Worblingen
  • Rathaus der Gemeinde Steißlingen, Bürgermeisteramt, Schulstraße 19, Altbau, EG, Flur, Zimmer 03, 78256 Steißlingen
  • Rathaus der Gemeinde Volkertshausen, Bürgermeisteramt, Hauptstraße 27, Zimmer 5, 78269 Volkertshausen

Während der genannten Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Bauleitplan an vorgenannter Stelle vorgebracht werden. Bei Bedarf wird die Planung auch erörtert. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 21. Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben können. Gemäß § 3 Absatz 3 BauGB ist eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Zum Entwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplans ist folgende umweltbezogene Information verfügbar:
Steckbrief mit Untersuchungen zu den Schutzgütern Mensch (Gesundheit, Wohnen, Erholung, Freizeit, Bevölkerung), Pflanzen, Biodiversität, Tiere, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft/Ortsbild, Kultur- und Sachgüter; Wechselwirkungen/Wirkungsgefüge, Wirkungen auf Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. Des Weiteren liegen umweltbezogene Stellungnahmen hinsichtlich der Blendwirkung, der Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Böden, zum Suchraum des Biotopverbundes mittlerer Standorte, zur Feldlerche, zu Feldvögeln, zum Wasserschutzgebiet WSG III, zum Landschaftsschutz, zum ökologischen Wert und Naherholungswert der Landschaft und zum Bodenschutz vor.

Hinweise

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen (Fachausschüsse und Gemeinderat) beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Die Stellungnahmen werden grundsätzlich anonym behandelt.

Ergänzend zur öffentliche Auslegung kann der Bauleitplan mit allen zugehörigen Unterlagen auf der Website der Stadt Singen (www.singen.de) unter dem Reiter „Öffentliche Bekanntmachung oder unter „Leben, Stadtentwicklung, Stadtplanung, Bürgerbeteiligung“ eingesehen werden.

Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Normungen) können bei den vorgenannten Stellen eingesehen werden.

Singen, 7. Februar 2024

gez. Bernd Häusler
Vorsitzender des Gemeinsamen Ausschusses der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft