Sonderbaufläche Reitplatz, Singen-Hausen

20. Änderung des Flächennutzungsplans 2020

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB.

Plan zur öffentlichen Bekanntmachung.
Plan zur ÖB.

Öffentliche Bekanntmachung der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen

20. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 – Sonderbaufläche Reitplatz, Singen-Hausen

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB

Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21. Juli 2022 die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB der 20. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 – Sonderbaufläche Reitplatz, Singen/Hausen beschlossen.

Plangebiet

Das von der Änderung des Flächennutzungsplans betroffene Gebiet „SO-Reitplatz“ liegt östlich der K6122, im Bereich der Dornermühle mit einer Flächengröße von rund 0,7 Hektar. Die genaue Lage des betroffenen Gebiets kann aus dem beigefügten Übersichtsplan entnommen werden.

Ziel und Zweck der Planung

Mit der Änderung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung des bisherigen Rasenplatzes als Sandplatz geschaffen werden und die tatsächliche Nutzung des bestehenden Sandplatzes planungsrechtlich gesichert werden.

Durchführung und einzusehende Unterlagen

Die Beteiligung der Öffentlichkeit findet vom 28. Oktober bis einschließlich 30. November 2022 statt (Auslegungsfrist).

In dieser Zeit liegt der Entwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 mit der Begründung einschließlich Umweltbericht/Steckbrief, Stellungnahmen zur Konkretisierung der Sondergebiets-Darstellung, hinweisen zu geologischen Untergrundverhältnissen sowie die umweltrelevanten Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung bei den folgenden Stellen öffentlich aus:

  • Rathaus der Stadt Singen, Fachbereich Bauen, Abteilung Stadtplanung, Hohgarten. 2, 1. OG, Flur, Zimmer 103-105, 141-144, 78224 Singen
  • Rathaus der Gemeinde Rielasingen-Worblingen, Bürgermeisteramt, Lessingstraße 2, 1. OG, Flur, Zimmer 28, 78239 Rielasingen-Worblingen
  • Rathaus der Gemeinde Steißlingen, Bürgermeisteramt, Schulstraße 19, Altbau, EG, Flur, Zimmer 03, 78256 Steißlingen
  • Rathaus der Gemeinde Volkertshausen, Bürgermeisteramt, Hauptstraße 27, Zimmer 5, 78269 Volkertshausen

Während der genannten Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Bauleitplan an vorgenannter Stelle vorgebracht werden. Bei Bedarf wird die Planung auch erörtert. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 20. Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben können. Gemäß § 3 Absatz 3 BauGB ist eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Zum Entwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplans ist folgende umweltbezogene Information verfügbar:

Steckbrief mit Untersuchungen zu den Schutzgütern Mensch (Gesundheit, Wohnen, Erholung, Freizeit, Bevölkerung), Pflanzen, Biodiversität, Tiere, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft/Ortsbild, Kultur- und Sachgüter; Wechselwirkungen/Wirkungsgefüge, Wirkungen auf Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung.

Hinweise

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen (Fachausschüsse und Gemeinderat) beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Die Stellungnahmen werden grundsätzlich anonym behandelt.

Ergänzend zur öffentliche Auslegung kann der Bauleitplan mit allen zugehörigen Unterlagen auf der Website der Stadt Singen (www.singen.de) unter dem Reiter „Öffentliche Bekanntmachung oder unter „Leben, Stadtentwicklung, Stadtplanung, Bürgerbeteiligung“ eingesehen werden.

Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Normungen) können bei den vorgenannten Stellen eingesehen werden.

Singen, 19. Oktober 2022

gez. Bernd Häusler
Vorsitzender des Gemeinsamen Ausschusses der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft