Inkrafttreten der Veränderungssperre „Brändenhölzle“ gemäß § 14 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Stadt Singen hat in öffentlicher Sitzung am 16. Dezember 2025 die Veränderungssperre „Brändenhölzle“ gemäß § 14 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Der Gemeinderat der Stadt Singen hat in öffentlicher Sitzung am 16. Dezember 2025 die Veränderungssperre „Brändenhölzle“ gemäß § 14 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.