Inkrafttreten „26. Änderung FNP 2020“
Öffentliche Bekanntmachung der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen
26. Änderung Flächennutzungsplan 2020 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen
Inkrafttreten gemäß § 6 Absatz 5 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09.10.2025 die 26. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 beschlossen.
Das Verfahren wurde dem Regierungspräsidium Freiburg zur Genehmigung vorgelegt und ist mit Schreiben vom 15.12.2025 (Az.: 21-2511-36/44) genehmigt worden.
Die 26. Änderung Flächennutzungsplan 2020 VVG Singen Fläche für Gemeinbedarf, Singen-Friedingen wird mit dieser Bekanntmachung wirksam.