Inkrafttreten „28. Änderung FNP 2020“
Öffentliche Bekanntmachung der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen
28. Änderung Flächennutzungsplan 2020 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen
Die 28. Änderung Flächennutzungsplan 2020 VVG Singen Sonderbaufläche Photovoltaik, Rielasingen-Worblingen, Gmkg. Worblingen wird mit dieser Bekanntmachung wirksam.
Inkrafttreten gemäß § 6 Absatz 5 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09.01.2025 die 28. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 beschlossen.
Das Verfahren wurde dem Regierungspräsidium Freiburg zur Genehmigung vorgelegt und ist mit Schreiben vom 16.04.2025 (Az.: 21-2511-36/37/2) genehmigt worden.
Die 28. Änderung Flächennutzungsplan 2020 VVG Singen Sonderbaufläche Photovoltaik, Rielasingen-Worblingen, Gmkg. Worblingen wird mit dieser Bekanntmachung wirksam: