Inkrafttreten „22. Änderung FNP 2020“

Öffentliche Bekanntmachung der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen

Öffentliche Bekanntmachung der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen

22. Änderung Flächennutzungsplan 2020 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen

Inkrafttreten gemäß § 6 Absatz 5 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.10.2024 die 22. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 beschlossen.

Das Verfahren wurde dem Regierungspräsidium Freiburg zur Genehmigung vorgelegt und wurde mit Schreiben vom 19.02.2025 (Az.: 21-2511-36/35/3) genehmigt.

Die 22. Änderung Flächennutzungsplan 2020 VVG Singen Sonstiges Sondergebiet – Solarpark Schlatt, Singen-Schlatt wird mit dieser Bekanntmachung wirksam.

zur Öffentlichen Bekanntmachung (PDF)